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Antrag auf Zuweisung oder Streichung einer Hausnummer

Allgemeine Informationen

Bei einem Neubau muss der/die Eigentümer/-in oder der/die Planungsbeauftragte die Zuweisung einer Hausnummer sowie die Zuweisung der hausinternen Wohnungsnummern (bzw. Türnummern im Falle von Büro- oder Geschäftseinheiten) beantragen.

Der Antrag kann nach Eintragung der Immobilie im Kataster bzw. bei Vorlage der zertifizierten Meldung der Bezugsfertigkeit oder bei Beantragung der Bewohnbarkeits- bzw. Benutzungsbewilligung (bei Bauvorhaben nach dem LG Nr. vom 11.08.1997, Nr. 13) gestellt werden.

Die Hausnummer muss am Haupteingang zum neu errichteten Gebäude, die Wohnungsnummer an der jeweiligen Wohnungstür angebracht werden.

Wird ein Bestandgebäude umgebaut, muss keine neue Hausnummer beantragt werden, es sei denn, der Eingang wurde durch den Umbau wesentlich verändert.

Das Hausnummernschild muss dem vorgegebenen Format entsprechen. Alle Vorschriften zum Nummernschild finden Sie im Schreiben, mit dem wir Sie über die Erteilung der Hausnummer informieren, sowie in der Gemeindebauordnung (Anlage 5, Art. 10).

Die Einhaltung der Vorgaben wird von den Gemeindetechnikern überprüft.

Zugleich mit der Beantragung der Hausnummer können sie auch die Vergabe der Wohnungs- bzw. Türnummern beantragen. Die Nummerierung der Einheiten wird gemeinsam mit den Gemeindetechnikern des Amtes für die Verwaltung des Gemeindegebiets vorgenommen, damit die korrekte Zuordnung von Hausnummer, Wohnungsnummer und materiellem Anteil sichergestellt werden kann.

Der Antragsteller bzw. der Antragstellerin ist verpflichtet, die TIS-Dienststelle über den Abbruch des Gebäudes bzw. die Entfernung von Eingängen zu Wohnungen u. Ä. In Kenntnis zu setzen, damit die entsprechenden Haus- bzw. Wohnungsnummern gestrichen werden können. Zu diesem Zweck steht ein entsprechendes Formular zum Ausfüllen zur Verfügung. Zu diesem Zweck steht ein entsprechendes Formular zum Ausfüllen zur Verfügung

An wen sich diese Dienstleistung richtet

  • Gebäudeeigentümer/-innen
  • Planungsbeauftragte

So geht's

  1. Laden Sie den "Antrag auf Erteilung oder Änderung der Hausnummer bzw. Wohnungs- oder Türnummer" oder den "Antrag auf Streichung der Hausnummer" herunter und füllen Sie das Formular aus
  2. Legen Sie Ihrem Antrag die im Formular angegebenen technischen Unterlagen bei
  3. Senden Sie Ihren Antrag samt den Unterlagen an die PEC-Mail-Adresse 5.1.0@pec.bolzano.bozen.it
Hinweis!

Antrag auf ÄNDERUNG der Hausnummer / Wohnungsnummer / Türnummer

Bei Bestandsgebäuden, die bereits mit einer Hausnummer oder mit Wohnungs- bzw. Türnummern versehen sind, kann für den Fall, dass die Nummern nicht vorschriftsmäßig vergeben wurden, die Änderung der Haus- oder Wohnungsnummer beantragt werden.

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
  • Antrag auf Erteilung oder Änderung der Hausnummer bzw. Wohnungs- oder Türnummer oder den Antrag auf Streichung der Hausnummer
  • Kartenauszug im Maßstab 1:1440 oder 1:1000
  • Grundriss in geeignetem Maßstab mit Angabe des Hauseingangs bzw. der Hauseingänge, für den/die eine Hausnummer beantragt wird (sofern nicht bereits mit dem Bauprojekt eingereicht)
  • Ausweisdokument des Antragstellers / der Antragstellerin
  • Sondervollmacht

    Die beiden Grundrisse sind elektronisch einzureichen. Dabei sind die Vorgaben der Gemeindedienststelle T.I.S. (Format: dxf-dwg-dgn-shape-arcinfo) zu beachten.

Hinweis!

Bitte verwenden Sie nur aktuelle Formulare.
Veraltete Formulare werden nicht angenommen!

Formulare

Fristen und Fälligkeiten

30
Tage
Maximale Bearbeitungszeit

Kontakt

Telefon:
0471 997383

Telefon:
0471 997301

Telefon:
0471 997530

E-Mail:
5.1.0@gemeinde.bozen.it

PEC:
5.1.0@pec.bolzano.bozen.it

Gültig ab 01.01.2021
Mo.
09:00 - 12:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
09:00 - 12:00
Do.
08:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
09:00 - 12:00
5.1 Amt für die Verwaltung des Gemeindegebietes

Konventionierter Wohnbau, Hausnummern, Bauaufsicht, Bauüberwachung, Inbetriebnahme Personenaufzüge

Weitere Details

Weitere Informationen

Zertifizierte Meldung der Bezugsfertigkeit online
Bewohnbarkeits- / Benutzungsbewilligung online

Letzte Änderung:Dienstag, 12. Dezember 2023