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Brandverhütung - Benutzungserlaubnis

Allgemeine Informationen

1. DAS PROJEKT

  • Um die Erlaubnis zur Ausübung einer bestehenden oder neuen Tätigkeit zu erhalten, die kraft Gesetzes der Brandschutzkontrolle unterliegt, müssen die entsprechenden Baupläne - sowohl jene für Neubauten als auch jene für die Erweiterung, den Umbau und die Sanierung bestehender Gebäude - den technischen Brandschutzvorschriften entsprechen.

2. DIE BENUTZUNGSERLAUBNIS

  • Die Benutzungserlaubnis - Brandverhütung für die Ausübung von Tätigkeiten, die laut D.P.R. vom 01.08.2011, Nr. 151, der Brandschutzkontrolle unterliegen, wird laut Art. 5 des Landesgesetzes vom 16.06.1992, Nr. 18 vom Bürgermeister ausgestellt.
  • Die Benutzungserlaubnis ist so lange gültig, wie keine wesentlichen Änderungen baulicher Art, an den Anlagen oder in Bezug auf die Lagerung oder Verarbeitung gefährlicher Stoffe vorgenommen werden und die zulässige Höchstzahl an Personen im Gebäude nicht überschritten wird.
  • Die Benutzungserlaubnis ist eine Genehmigung zur Ausübung von Tätigkeiten, die der Brandschutzkontrolle unterliegen. Sie enthält keine baulichen oder städtebaulichen Bewertungen.
  • Für die Durchführung von Baumaßnahmen an der betreffenden Liegenschaft gelten die Bauantragsverfahren nach dem L.G. Nr. 9 vom 10.07.2018.

So geht's

  1. DAS PROJEKT: Reichen Sie das Projekt und den technischen Bericht für die Brandverhütung vor dem Baubeginn per PEC-Mail (5.1.0@pec.bolzano.bozen.it) ein. Verwenden Sie hierfür bitte das Formular "Vorlage der Dokumente zur Brandverhütung".
        
  2. DIE BENUTZUNGSERLAUBNIS: Die Erteilung der Benutzungserlaubnis - Brandverhütung erfolgt in folgenden Schritten:
    1. Reichen Sie den "Antrag auf Ausstellung der Benutzungserlaubnis - Brandverhütung" und die dazugehörigen Unterlagen, einschließlich des Abnahmeprotokolls für die Brandverhütung, per PEC-Mail (5.1.0@pec.bolzano.bozen.it) ein.
    2. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden von einem/einer Gemeindetechniker/-in auf ihre Vollständigkeit überprüft.
    3. Die Benutzungserlaubnis - Brandverhütung wird ausgestellt.
So erreichen Sie uns
Gemeinde Bozen - Rathaus

Hauptsitz mit Zugang von der Gumergasse

Weitere Details

Bild: Gemeinde Bz - Rathaus Hauptsitz (2024)

Kosten und Voraussetzungen

  • Stempelgebühr (für den Antrag)
  • Sekretariats- und Bearbeitungsgebühren (Kosten und Gebühren)
  • Stempelgebühr (für die Ausstellung der Erlaubnis)

Fristen und Fälligkeiten

30
Tage
Maximale Bearbeitungszeit

Weitere Informationen

Zertifizierte Meldung der Bezugsfertigkeit online
Online-Abgabeformalitäten - LG 10.07.2018, Nr. 9 online

Für Bauanträge, die nach dem 01.07.2020 eingereicht wurden

Weitere Details

Letzte Änderung:Dienstag, 12. Dezember 2023