Allgemeine Informationen
1. DAS PROJEKT
- Um die Erlaubnis zur Ausübung einer bestehenden oder neuen Tätigkeit zu erhalten, die kraft Gesetzes der Brandschutzkontrolle unterliegt, müssen die entsprechenden Baupläne - sowohl jene für Neubauten als auch jene für die Erweiterung, den Umbau und die Sanierung bestehender Gebäude - den technischen Brandschutzvorschriften entsprechen.
2. DIE BENUTZUNGSERLAUBNIS
- Die Benutzungserlaubnis - Brandverhütung für die Ausübung von Tätigkeiten, die laut D.P.R. vom 01.08.2011, Nr. 151, der Brandschutzkontrolle unterliegen, wird laut Art. 5 des Landesgesetzes vom 16.06.1992, Nr. 18 vom Bürgermeister ausgestellt.
- Die Benutzungserlaubnis ist so lange gültig, wie keine wesentlichen Änderungen baulicher Art, an den Anlagen oder in Bezug auf die Lagerung oder Verarbeitung gefährlicher Stoffe vorgenommen werden und die zulässige Höchstzahl an Personen im Gebäude nicht überschritten wird.
- Die Benutzungserlaubnis ist eine Genehmigung zur Ausübung von Tätigkeiten, die der Brandschutzkontrolle unterliegen. Sie enthält keine baulichen oder städtebaulichen Bewertungen.
- Für die Durchführung von Baumaßnahmen an der betreffenden Liegenschaft gelten die Bauantragsverfahren nach dem L.G. Nr. 9 vom 10.07.2018.