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Allgemeine Informationen

Die Landschaftsrechtliche Genehmigung ist eine Ermächtigung des Bürgermeisters, die es dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin erlaubt, Eingriffe an einem unter Landschaftsschutz gestellten Sache vorzunehmen.

So geht's

  1. Reichen Sie den Antrag auf Landschaftsrechtliche Genehmigung, die dazugehörigen Unterlagen und den Landschaftsbericht über das Online-Portal SUAP BOZEN (klicken Sie auf das grüne Feld am Ende des Textes) ein.
  2. Der Antrag wird von einem/einer für die Projektüberprüfung zuständigen Techniker/-in geprüft, um sicherzustellen, dass das Projekt den geltenden Raumordnungs- und Bauvorschriften entspricht.
  3. Anschließend wird die obligatorische Stellungnahme der Sachverständigenkommission laut Art. 68 des LG vom 10.07.2018, Nr. 9, eingeholt.
  4. Die Landschaftsrechtliche Genehmigung wird vom Bürgermeister innerhalb von 60 Tagen nach Vorlage des Antrags ausgestellt.
Fristen und Auflagen
  • Die Landschaftsrechtliche Genehmigung gilt für den Zeitraum, in dem die jeweilige Baubewilligung (Artikel 75) rechtsgültig ist. Wird die Landwirtschaftsrechtliche Genehmigung unabhängig von einer Baubewilligung erteilt, gilt sie für 5 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist muss für die Fortsetzung des bereits genehmigten Vorhabens eine neue Genehmigung eingeholt werden.
  • Die Genehmigung kann von der Erfüllung bestimmter Auflagen oder von der Durchführung von Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahmen abhängig gemacht werden.
  • Für die Erteilung einer Genehmigung kann zudem eine Kautionszahlung notwendig werden. Die Höhe der Kaution wird nach der Art des Vorhabens und der eventuell vorgesehenen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sowie nach dem Ausmaß des Schadens bemessen, der der Landschaft zugefügt werden könnte. Die Kaution muss vor Beginn der Arbeiten hinterlegt werden.
  • Die Bauüberwachung obliegt der Gemeindeverwaltung. Verstöße werden nach Art. 85 ff. des LG vom 10.07.2018, Nr. 9 geahndet.

Kosten und Voraussetzungen

  • Sekretariats- und Bearbeitungsgebühren (Kosten und Gebühren)
  • Die Eingriffsgebühr (Erschließungskosten und Baukostenabgabe) muss, sofern sie geschuldet wird, bei Vorlage der Landschaftsrechtlichen Genehmigung in Form einer Einmalzahlung beglichen werden. (Kosten und Gebühren)
  • Stempelgebühr (für den Antrag und für die Ausstellung der Genehmigung), zu entrichten nach den Vorgaben im SUAP-Portal
Hinweis!

Seit dem 28.02.2021 müssen die Zahlungen über PagoPA durchgeführt werden.

Fristen und Fälligkeiten

60
Tage
Maximale Bearbeitungszeit

Weitere Informationen

pagoPA® - Schatzamtsschalter

Wie Sie Ihre Steuern und Gebühren an die Gemeinde Bozen zahlen

Weitere Details

Online-Abgabeformalitäten - LG 10.07.2018, Nr. 9 online

Für Bauanträge, die nach dem 01.07.2020 eingereicht wurden

Weitere Details

Baugenehmigung online
Zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT) - Bauwesen online
Beeidigte Baubeginnmitteilung (BBM) online

Letzte Änderung:Freitag, 15. März 2024