Allgemeine Informationen
Für alle Bauvorhaben, die im Landesgesetz vom 10.07.2018, Nr. 9, unter Anhang D angeführt sind, muss eine Baugenehmigung beantragt werden. Die Baugenehmigung wird vom Bürgermeister erteilt.
Für alle Bauvorhaben, die im Landesgesetz vom 10.07.2018, Nr. 9, unter Anhang D angeführt sind, muss eine Baugenehmigung beantragt werden. Die Baugenehmigung wird vom Bürgermeister erteilt.
Letzte Änderung:Freitag, 15. März 2024