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Bestätigung der Zweckbestimmung von Bestandsgebäuden

Für jedes Gebäude ist es möglich, die Zweckbestimmung gemäß den Bauvorschriften zu bestätigen.

Allgemeine Informationen

Mit der Bestätigung der Zweckbestimmung bescheinigt die Gemeinde, welcher Nutzungskategorie ein bestimmtes Gebäude zugeordnet ist, d. h., sie gibt Auskunft darüber, ob eine Liegenschaft Wohnzwecken dient oder als Büro, Handels- oder Handwerksgebäude oder Produktionsstätte eingestuft ist.

Die Bestätigung der Zweckbestimmung wird ausgestellt, wenn jemand eine Handelstätigkeit, ein Handwerk oder einen Freiberuf im Gebäude anmelden möchte oder die Liegenschaft verkauft oder vermietet werden soll. Grundsätzlich kann die Bestätigung aber auch angefordert werden, wenn man die Zweckbestimmung der eigenen Liegenschaft überprüfen möchte.

Je nach Art der baulichen Nutzung können Gebäude folgenden Zweckbestimmungen zugeordnet werden:

  • Wohnen
  • Dienstleistung
  • Einzelhandel
  • gastgewerbliche Tätigkeit
  • öffentliche Dienste und Einrichtungen von öffentlichem Interesse
  • Handwerkstätigkeit, Industrie, Großhandel und Einzelhandel
  • landwirtschaftliche Tätigkeit

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Privatpersonen und Unternehmen

So geht's

Füllen Sie den Antrag auf Bestätigung der Zweckbestimmung aus und senden Sie das Formular an die PEC-Mail-Adresse 5.1.0@pec.bolzano.bozen.it

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

1) Antragsformular
2) Sondervollmacht und Ausweisdokument des Antragstellers / der Antragstellerin
3) Bestätigung über die Entrichtung der Stempelgebühr für den Antrag und  für die Ausstellung
4) Bestätigung über die Entrichtung der Sekretariats- und Bearbeitungsgebühren

Bitte verwenden Sie nur aktuelle Formulare.
Veraltete Formulare werden nicht angenommen!

Formulare

Fristen und Fälligkeiten

30
Tage
Maximale Bearbeitungszeit

Kontakt

Telefon:
0471 997383

Telefon:
0471 997530

E-Mail:
5.1.0@gemeinde.bozen.it

PEC:
5.1.0@pec.bolzano.bozen.it

Gültig ab 01.01.2021
Mo.
09:00 - 12:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
09:00 - 12:00
Do.
08:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
09:00 - 12:00
5.1 Amt für die Verwaltung des Gemeindegebietes

Konventionierter Wohnbau, Hausnummern, Bauaufsicht, Bauüberwachung, Inbetriebnahme Personenaufzüge

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Letzte Änderung:Dienstag, 16. April 2024