Verleihung der italienischen Staatsbürgerschaft an ausländische Bürgerinnen und Bürger italienischer Abstammung
(Staatsbürgerschaft jure sanguinis)
Der/Die ausländische Bürger/-in italienischer Abstammung, der/die im Register der ansässigen Bevölkerung eingetragen ist, kann gemäß den mit Rundschreiben K.28 vom 08.04.1991 des Innenministeriums erteilten Anweisungen den Antrag auf Verleihung der italienischen Staatsbürgerschaft beim Standesamt einreichen.
Voraussetzungen und erforderliche Dokumente
Die betroffene Person muss im Register der ansässigen Bevölkerung eingetragen sein und muss persönlich beim Amt für Staatsbürgerschaft den an den Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde adressierten Antrag auf Verleihung der italienischen Staatsbürgerschaft jure sanguinis abgeben.
- Im Antrag müssen die Personalien des seinerzeit ausgewanderten italienischen Vorfahren angegeben werden. Außerdem müssen folgende Dokumente im Original gemeinsam mit einer beglaubigte Übersetzung in italienische Sprache (unbeschadet der von internationalen Übereinkommen vorgesehenen Ausnahmen) vorgelegt werden:
- Von der italienischen Geburtsgemeinde ausgestellter Auszug aus dem Geburtschein des italienischen, ins Ausland ausgewanderten Vorfahrens;
- Geburtscheine - gemeinsam mit beglaubigter Übersetzung ins Italienische -aller seinen Nachfahren in direkter Linie, einschließlich des Geburtscheines der Person, die den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft beantragt;
- Trauschein und Totenschein des italienischen, ins Ausland ausgewanderten Vorfahrens, gemeinsam mit beglaubigter Übersetzung ins Italienische, wenn die Urkunden im Ausland erstellt worden sind;
- Trauscheine und eventuelle Totenscheine seiner Nachfahren in direkter Linien, einschließlich der Bescheinigungen betreffend die Eltern der Person, die den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft beantragt;
- Bescheinigung, die von der Behörde des Auswanderungsstaates ausgestellt wurde und für welche eine beglaubigte Übersetzung ins Italienische vorliegt, mit welcher bestätigt wird, dass der seinerzeit ausgewanderte italienische Vorfahre die Staatsbürgerschaft des Auswanderungsstaates nicht vor der Geburt des Vorfahrens der betroffenen Person erworben hat;
- die vom zuständigen italienischen Konsulat ausgestellte Bescheinigung, mit welcher bestätigt wird, dass weder die Vorfahren in direkter Linie noch die Person, die den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft beantragt, nie auf die italienische Staatsbürgerschaft verzichtet haben, wird vom Amts wegen eingeholt. Bis zum Erhalt dieser Bescheinigung werden die Fristen für den Abschluss des Verfahrens ausgesetzt;
- die meldeamtliche Stellung der antragstellenden Person wird von Amts wegen überprüft.
Fristen
Die Fristen für den Abschluss des Verfahrens für die Verleihung des italienischen Staatsbürgerschaft sind mit dem einschlägigen Staatsgesetz über das Verwaltungsverfahren festgesetzt worden (Art. 2 des Gesetzes vom 07.08.1990, Nr. 241 i.g.F.).
Kosten
Der Antrag muss mit einer Stemperlmarke zu 16,00.- € versehen sein.
Gesetzlicher Rahmen
- Gesetz vom 05.02.1992 Nr. 91 "Nuove norme sulla cittadinanza" (Neue Bestimmungen über die Staatsbürgerschaft)
- Rundschreiben des Innenministeriums K.28.1 vom 08.04.1991"Riconoscimento del possesso dello status civitatis italiano ai cittadini stranieri di ceppo italiano" (Verleihung der italienischen Staatsbürgerschaft an ausländische Bürgerinnen und Bürger italienischer Abstammung)
Weitere Auskünfte
Amt für Demographische Dienste -
Staatsbürgerschaft
Vintlergasse 16 - 1. Stock, Zimmer 1.04
- staatsbuergerschaften@gemeinde.bozen.it
- 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it
- Tel. 0471 997 136
- Fax 0471 997 134
Anlagen:
- Anerkennung des italienischen "Status civitatis" zu Gunsten von ausländischen Staatsbürgerinnen und /-bürgern italienischer Abstammung (Aktualisierung: Mai 2018) (File pdf, 71 Kilobyte)
- Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft mit Einbürgerungsdekret
- Acquiring Italian citizenship by citizenship granting decree
- Acquisition de la nationalité italienne par décret de naturalisation
- Verleihung der italienischen Staatsbürgerschaft an ausländische Bürgerinnen und Bürger italienischer Abstammung
- Granting Italian citizenship to foreign citizens of Italian ancestry
- Reconnaissance de la nationalité italienne aux ressortissants étrangers italiens de souche