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Meldeamtliche Bescheinigung

Das Meldeamt stellt sowohl aktuelle als auch historische Bescheinigungen aus (Wohnsitzbescheinigung, Familienbogen)

Bild: 1.4 Melde-/Standesamt
© Redaktion - Urheberlizenz

Allgemeine Informationen

Die meldeamtliche Bescheinigung ist ein schriftlicher Nachweis, mit dem Informationen zu einer bestimmten Person, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung im Register der ansässigen Bevölkerung vermerkt sind, bescheinigt werden.

Mit einer so genannten “historischen Bescheinigung” werden hingegen Situationen bescheinigt, die zeitlich weiter zurückliegen.

Sie können im Meldeamt folgende Bescheinigungen beantragen:

Einzelbescheinigungen

  • Familienbogen
  • Wohnsitzbescheinigung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Bescheinigung über den Genuss der politischen Rechte
  • Familienstand (ledig, verwitwet)
  • Lebensbescheinigung
  • Geburtsbescheinigung (für nicht in Bozen geborene Personen)

Sammelbescheinigungen

  • Wohnsitz- und Staatsbürgerschaftsbescheinigung
  • Wohnsitz- und Geburtsbescheinigung
  • Wohnsitz- und Ledigkeitsbescheinigung
  • Wohnsitz-, Ledigkeits- und Staatsbürgerschaftsbescheinigung
  • Familienbogen, Geburts- und Wohnsitzbescheinigung
  • Familienbogen und Wohnsitzbescheinigung
  • Familienbogen, Wohnsitz- und Staatsbürgerschaftsbescheinigung
  • Familienbogen, Wohnsitz- und Ledigkeitsbescheinigung
  • Familienbogen, Wohnsitz-, Ledigkeits- und Staatsbürgerschaftsbescheinigung

 Historische Bescheinigungen

(Damit wird nicht die gegenwärtige persönliche Situation, sondern die Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit bescheinigt)

  • historische Wohnsitzbescheinigung
  • historischer Familienbogen
Hinweis:

Geltungsdauer der Bescheinigungen
Die Bescheinigungen sind ab dem Ausstellungsdatum drei Monate lang gültig. Die Geltungsdauer kann verlängert werden, indem die betreffende Person anhand einer Ersatzerklärung, die auf der Bescheinigung angebracht wird, bestätigt, dass sich die Angaben nicht verändert haben.

Nutzungsbereich der Bescheinigungen
Die meldeamtlichen Bescheinigungen gelten nur im Austausch mit Privatpersonen oder privaten Unternehmen. Öffentliche Verwaltungen und Erbringer öffentlicher Dienstleistungen sind nicht dazu befugt, Urkunden oder Bescheinigungen zu verlangen oder anzunehmen, die Angaben enthalten, die bereits im Besitz einer anderen Verwaltungsbehörde sind.

Verwendung der Bescheinigungen im Ausland
Einigen Bescheinigung kann, wenn diese im Ausland verwendet werden, das mehrsprachige europäische Standardformular nach EU-Verordnung 2016/1191 beigelegt werden. Dadurch kann auf eine Übersetzung und Legalisierung der Bescheinigung verzichtet werden.

Bescheinigungen für Sportvereine

Meldeamtliche Bescheinigungen, die von den Sportvereinen auf Anweisung der jeweiligen Verbände und der betreffenden Sportfördereinrichtungen und -vereine beantragt werden, sind nicht stempelsteuerpflichtig (DPR Nr. 642 vom 26.10.1972 i.g.F., Anlage B Art. 8-bis).

Die Sportvereine können die Eltern durch Ausstellung einer einfachen Sondervollmacht mit der Einholung der Bescheinigung betrauen.

So geht's

Sie haben folgende Möglichkeiten, eine Bescheinigung zu beantragen:

  • Sie können die Bescheinigung über das Online-Portal des ANPR - Nationales Register der Wohnbevölkerung erhalten. Kicken Sie dazu einfach auf das erste grüne Feld unterhalb des Textes.
  • Sie können den Antrag über das Online-Portal des Meldeamtes SDO stellen. Kicken Sie dazu einfach auf das zweite grüne Feld unterhalb des Textes.

oder:

1.4 ANPR - Bürgerservice Online
1.4 SDO - Demographische Dienste Online
So erreichen Sie uns
Amt für demographische Dienste
Bild: Amt für demographische Dienste

Kosten und Voraussetzungen

Stempelmarke (Für die Bescheinigung, sofern im Antrag nicht auf eine Stempelsteuerbefreiung verwiesen wird)
16,00 Euro

Sie erhalten die Bescheinigung noch am selben Tag.

Für elektronisch ausgestellte Bescheinigungen fallen keine Sekretariatsgebühren an.

Bescheinigungen in Papierform werden nur auf Anfrage des Grundbuchsrichters bzw. der Grundbuchsrichterin oder für den Fall, dass sie im Ausland verwendet werden und legalisiert werden müssen, ausgestellt. Für Bescheinigungen in Papierform werden Sekretariatsgebühren erhoben.

Fristen und Fälligkeiten

2
Tage
Maximale Bearbeitungszeit

Kontakt

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Gültig ab 01.01.2021
Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Anrufbeantworter von Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr.
1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

Weitere Details

Weitere Informationen

Bürgerschalter für demografische Dienste Firmian

Der Präsenzschalter mit Terminbuchung für die Ausstellung der elektronische Identitätskarte (CIE) und Wohnsitzwechsel

Weitere Details

Video Tutorial - Online Beantragung von meldeamtlichen Bescheinigungen

Letzte Änderung:Montag, 27. Februar 2023