Eheaufgebot
Sowohl für zivile als auch für kirchliche Eheschließungen ist das Eheaufgebot erforderlich. Dieses muss beim Standesbeamten der Gemeinde, in der einer der beiden künftigen Ehepartner den Wohnsitz hat, angefordert werden.
Nach Einholung der erforderlichen Unterlagen durch das Standesamt wird mit den Brautleuten ein Termin vereinbart, an dem beide das Protokoll des Eheaufgebots unterschreiben (Parteienverkehr: Mo-Fr 08.30 - 12.00 Uhr, Samstag geschlossen).
Gültigkeit | Wenn die Eheschließung nicht innerhalb von 180 Tagen ab dem letzten Tag der Veröffentlichung des Eheaufgebotes stattfindet, dann verliert das Eheaufgebot seine Gültigkeit. |
---|---|
Notwendige Dokumente |
Sollten die Brautleute, oder einer davon, nicht italienische Staatsbürger sein, so muss eine "Unbedenklichkeitserklärung" vorgelegt werden, welche die zuständige Behörde des Herkunfslandes ausgestellt hat.
|
Veröffentlichung |
Das Eheaufgebot muss 8 Tage in der digitalen Anschlagtafel der Gemeinde veröffentlicht werden. Die Trauung kann erst ab dem vierten Tag nach Ende der
Veröffentlichung des Aufgebotes stattfinden. |
Kosten |
|
Rechtsquellen | Zivilgesetzbuch und D.P.R. Nr. 396 vom 03.11.2000. |
Anmerkungen |
Das internationale Familienbüchlein wird vom Standesbeamten der Gemeinde ausgestellt, in welcher die Ehe geschlossen wird. Die Eheschließung ist in rechtlicher Hinsicht nur dann gültig, wenn sie in einem der Säle des Rathauses vollzogen wurde, die laut Beschluss für diesen Zweck bestimmt worden sind, u.z.:
Ehegüterstand Der gesetzliche Güterstand der Familie ist in Ermangelung anderer Vereinbarungen durch die Gütergemeinschaft gegeben. |
Weitere Infos | |
Verantwortlicher/e |
Dr. Manuela Buonfrate |
Kontakt |
Amt für demographische Dienste Amt für Eheschließungen Vintlerstraße 16 - 1. Stock, Zimmer Nr. 1.05 |
PEC (Zertifizierte E-Mail) | |
PEO (Gewöhnliche E-Mail) | |
Tel. |
0471 997138 - 997139 |
Fax | 0471 997137 |
Anlagen:
- Kosten fuer Trauungen und Lebenspartnerschaften 2018 (File pdf, 26 Kilobyte)