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Wohnsitzverlegung ins Ausland - Italienische StaatsbürgerInnen

In das A.I.R.E.-Register müssen sich italienische Staatsangehörige eintragen lassen, die mehr als 12 Monate lang im Ausland ansässig sind

Bild: 1.4 anagrafe A.I.R.E
© Photo by Timo Wielink on Unsplash - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Italienische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz für mehr als zwölf Monate ins Ausland verlegen, sind verpflichtet:

  • sich innerhalb von 90 Tagen nach dem Umzug ins Ausland beim bezirksmäßig zuständigen Konsulat zu melden.

Vor dem Umzug ins Ausland können Sie im Amt für demographische Dienste eine Erklärung über die Wohnsitzverlegung abgeben. In diesem Fall gilt die Eintragung in das A.I.R.E.-Register ab dem Tag, an dem Sie die Erklärung über die Wohnsitzverlegung ins Ausland abgegeben haben, jedoch unter der Voraussetzung, dass Sie innerhalb von 90 Tagen beim bezirksmäßig zuständigen Konsulat einen Antrag auf Eintragung in das A.I.R.E.-Register stellen.

Erhält die Gemeinde innerhalb eines Jahres nach Abgabe der Erklärung zur Wohnsitzverlegung vom zuständigen Konsulat keinen Antrag auf Eintragung in das A.I.R.E.-Register, leitet die Gemeinde Ihre Streichung aus den Meldeamtsregistern wegen Unauffindbarkeit ein.

Mehr über die Rechte und Pflichten der italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die im A.I.R.E.-Register eingetragen sind, erfahren Sie in folgendem Leitfaden: "A.I.R.E. – Guida per gli italiani all’estero – Ed. 2012"

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Italienische Staatsangehörige, die ins Ausland umziehen bzw. im Ausland wohnhaft sind.

So geht's

1. Füllen Sie das Formular aus, das sie auf dieser Seite finden, und:

oder                                    

  • senden Sie es gemeinsam mit der Kopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments als Einschreiben an folgende Adresse:

    Stadtgemeinde Bozen
    Amt für demographische Dienste
    Vintlerstraße 16
    39100 Bozen.

2. Melden Sie sich beim bezirksmäßig zuständigen Konsulat.

So erreichen Sie uns
Amt für demographische Dienste
Bild: Amt für demographische Dienste

Kontakt

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Gültig ab 01.11.2021
Mo.
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Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
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Fr.
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Anrufbeantworter von Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr.
1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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Letzte Änderung:Mittwoch, 22. Dezember 2021