Allgemeine Informationen
Dieses Amt stellt die Konzessionen für Kaminkehrerunternehmen aus, die mittels einer öffentlichen Ausschreibung zugewiesen warden und eine Gültigkeit von 7 Jahren haben.
Mit Stadtratsbeschluss n. 452 vom 13.06.2008 wurde das Gemeindegebiet Bozen in 7 gleichwertige Kehrbezike eingeteilt; jedes Kaminkehrerunternehmen ist Assignatar eines Kehrbezirkes (siehe beiliegendes Verzeichnis).
Der Bürger hat dennoch die Möglichkeit ein anderes als ihm zugeteiltes Kaminkehrunternehmen zu wählen. Diese Wahl muss dem austretenden -, dem neuen Kaminkehrerunternhemen und der Gemeinde, innerhalb von 60 Tagen ab der letzten Kehrung, schriftlich mitgeteilt warden.
KOSTEN: Siehe die beigelegte Kehrtarife.