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Eheschließung

Hier erfahren Sie, wie Sie eine standesamtliche, eine katholische oder eine andere kirchliche Ehe eingehen können

Bild: 1.4 Sposarsi
© Photo by Wu Jianxiong on Unsplash - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Um zu heiraten, müssen Sie zuerst das Eheaufgebot veröffentlicht haben.

Die Ehe kann entweder vor dem Standesbeamten/der Standesbeamtin oder vor einem/einer Geistlichen in Anwesenheit von zwei Zeugen geschlossen werden.

So geht's

Nehmen Sie Kontakt zum Amt für Demografische Dienste auf, um den Tag und den Ort der standesamtlichen Eheschließung zu vereinbaren. Bei katholischer oder akatholischer Trauung müssen Sie die Unbedenklichkeitserklärung für den Pfarrer bzw. die Ermächtigung für einen/einer anderen Geistlichen, die Trauung vorzunehmen, einholen. 

So erreichen Sie uns
Amt für demographische Dienste
Bild: Amt für demographische Dienste

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

Der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin werden Sie über die jeweils notwendigen Schritte informieren und/oder die notwendigen Verfahren abwickeln.

Der gesetzliche Güterstand eines Ehepaars ist die Gütergemeinschaft, es sei denn, es wurde diesbezüglich eine andere Entscheidung getroffen.

Kosten und Voraussetzungen

Kosten des Trauungssaales (siehe Dokument unten)
gegen Bezahlung

Sonderfälle

Minderjährige/r Ehepartner/in
Es ist die Ermächtigung zum Vollzug der Trauung erforderlich, die vom Jugendgericht ausgestellt wird, welches für den Wohnort der/des Minderjährigen zuständig ist.

Ausländische/r Ehepartner/in
Es sind die Geburtsurkunde und das Ehefähigkeitszeugnis (Bescheinigung über die Heiratsfähigkeit) in italienischer oder deutscher Sprache erforderlich; wenn sie in einer anderen Sprache ausgestellt sind, müssen sie übersetzt und amtlich beglaubigt werden.

Kontakt

Telefon:
0471 997138

Telefon:
0471 997139

Telefon:
0471 997140

Telefon:
0471 997143

E-Mail:
trauungen@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Gültig ab 01.11.2021
Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

Weitere Details

Weitere Informationen

Eheaufgebot

Hier erfahern Sie, wie Sie die Veröffentlichung des Eheaufgebots an der Amtstafel der Gemeinde beantragen können (sowohl für standesamtliche Ehen als auch für katholische oder andere kirchliche Trauungen)

Weitere Details

Umschreibung einer im Ausland geschlossenen Ehe

So können Sie eine im Ausland geschlossene Ehe in Bozen umschreiben

Weitere Details

Trennung und Scheidung

Erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen müssen, um sich vor dem Standesbeamten trennen oder scheiden zu lassen

Weitere Details

Versöhnung

So kann sich ein getrenntes Ehepaar vor dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin versöhnen

Weitere Details

Letzte Änderung:Donnerstag, 07. März 2024