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Eintragung in das Verzeichnis der Wahlsprengelvorsitzenden

Hier erfahren Sie, was Sie tun und welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, um in das Verzeichnis der Wahlsprengelvorsitzenden aufgenommen zu werden

Bild: 1.4 Servizi Presidente seggio reference
© www.freepik.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Die Wahlsprengelvorsitzenden werden aus dem einschlägigen Verzeichnis ausgewählt und ernannt. Der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis – sowie jener auf Löschung – muss über das Amt für Demografische Dienste an den Bürgermeister gestellt werden.

Achtung!

Der Antrag muss innerhalb 31. Oktober eines jeden Jahres eingereicht werden.

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Wer darf den Antrag stellen?

Volljährige Bürgerinnen und Bürger, die in den Wählerlisten der Gemeinde Bozen eingetragen sind und mindestens im Besitze des Abschlusszeugnisses einer Oberschule sowie des Nachweises über die Kenntnis der deutschen und italienischen Sprache sind.

Wer darf nicht den Wahlsprengelvorsitz übernehmen?

  • all jene, die zum Zeitpunkt der Wahlen das Alter von 70 Jahren überschritten haben
  • die Angestellten des Innenministeriums, des Ministeriums für Post und Telekommunikation und des Ministeriums für Transportwesen
  • Angehörige der Streitkräfte, die im Dienst stehen
  • Landes-, Amts- und Vertrauensärzte und -ärztinnen
  • die Gemeindesekretäre und –sekretärinnen sowie die Gemeindeangestellten, die in den Gemeindewahlämtern ihren Dienst versehen
  • die für die Wahl aufgestellten Kandidaten und Kandidatinnen
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VERGÜTUNGEN

Um die Bezüge des Präsidenten, Stimmzählers oder Sekretärs zu überprüfen, klicken Sie hier

So geht's

Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich in das Verzeichnis eintragen zu lassen:

  • Klicken Sie auf das grüne Feld unterhalb des Textes und folgen Sie den Anweisungen

oder

  • Füllen Sie das beigelegte Formular aus und schicken Sie es über E-Mail an die Adresse wahlamt@gemeinde.bozen.it oder über PEC an die Adresse 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it. Wenn Sie den Antrag nicht mit Ihrer digitalen Unterschrift unterzeichnen, legen Sie ein Foto der Identitätskarte oder eines gleichwertigen Personalausweises bei

oder

  • Füllen Sie das beigelegte Formular aus und schicken Sie es zusammen mit einer Kopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Personalausweises mittels Einschreiben an:
    Stadtgemeinde Bozen
    Amt für demographische Dienste
    Vintlerstraße 16
    39100 Bozen

oder

  • Geben Sie das Formular persönlich – ohne Vormerkung – in der Vintlerstraße 16 in Bozen ab
Achtung!

Auf der selben Art und Weise können Sie die Löschung aus dem Verzeichnis beantragen.

So erreichen Sie uns
Amt für demographische Dienste
Bild: Amt für demographische Dienste

Kosten und Voraussetzungen

KOSTENLOS

Weitere Informationen

Eintragung in das Verzeichnis der StimmzählerInnen online

Erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen müssen, um in das Verzeichnis der Stimmzählenden eingetragen zu werden

Weitere Details

Letzte Änderung:Montag, 22. August 2022