Allgemeine Informationen
EU-BürgerInnen und Nicht-EU-Bürgerinnen können in Italien Mutterschaften und Vaterschaften, aber auch Hochzeiten und standesamtlich relevante Vorgänge, die sich nicht in Italien zugetragen haben (Todesfall, Scheidung), eintragen lassen. Ebenso können sie ihre Personalien (Vorname, Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum) bei Bedarf korrigieren oder aktualisieren lassen. Die Änderung muss beim Meldeamt beantragt werden.
An wen sich diese Dienstleistung richtet
EU-BürgerInnen und Nicht-EU-BürgerInnen mit gültigen Aufenthaltspapieren, die in Bozen ansässig sind.
So geht's
Die Änderungsanträge oder Änderungserklärungen müssen persönlich im Meldeamt gestellt werden. Klicken Sie auf das grüne Feld unten, um einen Termin mit dem zuständigen Meldebeamten bzw. der zuständigen Meldebeamtin zu beantragen.
So erreichen Sie uns
Amt für demographische Dienste
Meldeamt - Standesamt - Staatsangehörigkeit - Wahlamt
Weitere Details
Sonderfälle
Inhaberinnen und Inhaber von Aufenthaltsdokumenten, die aufgrund einer internationalen Schutzsituation ausgestellt wurden, müssen, wenn sie ohne Reisepass sind und von den Behörden ihres Herkunftslandes bzw. den konsularischen Behörden in Italien keine weiteren Dokumente anfordern können, zusätzlich zum Antrag bzw. zur Erklärung folgende Unterlagen einreichen:
- Aufenthaltsdokument oder Reisedokument für AusländerInnen oder Identitätskarte;
- Unterlagen, die die beantragte Änderung bestätigen (Beispiel: Auszug aus den Protokollen der Territorialen Kommission für die Anerkennung des internationalen Schutzes, beschränkt auf den Teil, aus dem die bisherigen und die neuen Personalien oder die Vaterschaft bzw. Mutterschaft für eine minderjährige Person oder die Eheschließung sowie der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin hervorgeht);
- etwaige weitere Dokumente, die von den Behörden des Herkunftslandes erlassen wurden, auch wenn diese bereits verfallen sind.