Allgemeine Informationen
Der Speiseplan wird mit Rücksicht auf die Jahreszeit entwickelt und daher dreimal im Schuljahr geändert.
Für Mensagäste mit bestimmten gesundheitlichen Problemen werden auf Antrag Sondermahlzeiten bereitgestellt.
Das Mittagessen für die Schülerinnen und Schüler, die die Mensa des Landesschülerheims Damiano Chiesa besuchen (Grundschule Rosmini und einige Klassen der Grundschule Gries) wird direkt vor Ort vom zuständigen Personal zusammengestellt und zubereitet.
Oberschülerinnen und Oberschüler können ihr Essen an der Self-Service-Theke selbst auswählen.
Alle Menüs sind am Ende dieser Seite angeführt.
So geht's
Sonderkost aus persönlichen Gründen beantragen
Sollten der Regelspeiseplan nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, haben Sie die Möglichkeit, bei der Anmeldung zur Schulverpflegung unter folgenden Sonderspeiseplänen auswählen:
- Speiseplan ohne Fleisch;
- Speiseplan ohne Schweinefleisch;
- Speiseplan ohne Rindfleisch;
- Speiseplan ohne Schweine- und Rindfleisch;
- Speiseplan ohne Fleisch und ohne Fisch.
Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen beantragen
Wenn Sie aufgrund einer Krankheit Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen benötigen, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, welches gesundheitliche Problem dem Antrag zu Grunde liegt. Das Attest muss vom Amtskinderarzt/von der Amtskinderärztin, von einem Allgemeinmediziner/einer Allgemeinmedizinerin, von einem Allergologen/einer Allergologin des Krankenhauses oder von einem Arzt/einer Ärztin des Dienstes für Diätetik und klinische Ernährung ausgestellt worden sein.
Gehen Sie bei der Beantragung bitte wie folgt vor:
- Melden Sie sich mit Ihrem SPID oder Ihrer Bürgerkarte auf dem Landesportal myCIVIS an und klicken Sie dort auf “Mensa für Schüler” – “Online-Anmeldung” und “Antrag auf Diätkost”.
- Füllen die Felder aus und legen Sie Ihrem Antrag das ärztliche Attest bei, aus dem hervorgeht, dass die Person Sonderkost benötigt.
Wichtig!
Die Bereitstellung von Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen muss nicht jedes Jahr neu beantragt werden. Der Antrag bleibt während der gesamten Schullaufbahn gültig, vorausgesetzt, der Schüler bzw. die Schülerin ist ordnungsgemäß zur Schulverpflegung angemeldet. Wir informieren Sie vorab per SMS-Mitteilung, ab wann die Diätkost bereitgestellt wird. Die SMS wird an die Mobilfunknummer gesandt, die Sie bei der Online-Anmeldung zur Schulverpflegung im persönlichen Bereich von myCIVIS angegeben haben.
Alternativgericht zum Tellergericht
An den Tagen, an denen es nur einen Hauptgang in Form eines Tellergerichts gibt (z. B. Lasagne oder Gulasch mit Polenta), können Sie, sofern Ihrem Kind die entsprechende Mahlzeit nicht zusagt, eine Alternativmahlzeit bestehend aus einer Vor- und einer Hauptspeise beantragen. Der Schüler bzw. die Schülerin hat die Möglichkeit, zwischen zwei verschieden Alternativmahlzeiten zu wählen, die während der gesamten Geltungsdauer des Speiseplanes gleich bleiben (Alternative A = Nudeln mit Tomatensauce als Vorspeise und Thunfisch in extra nativem Olivenöl als Hauptspeise, Alternative B = Nuden in Öl geschwenkt als Vorspeise und gekochter Schinken als Hauptspeise).
Wenn Sie das Tellergericht durch ein Alternativgericht ersetzen möchten, füllen Sie bitte das Formular "Antrag auf Bereitstellung einer Alternative zum Tellergericht" aus und senden Sie es per E-Mail an das Amt für Schule und Freizeit.
Wichtig!
Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen eine spezielle Sonderkost erhalten, können kein Alternativgericht beantragen, außer bei Zöliakie und bei Allergie/Unverträglichkeit gegen Milch, Milcherzeugnisse und Schalenfrüchte.
Auch für Schülerinnen und Schüler, die aus persönlichen Gründen Sonderkost erhalten (Speisen ohne Fleisch, ohne Schweinefleisch, ohne Rindfleisch, ohne Fleisch und Fisch), ist kein Alternativgericht zum Tellergericht vorgesehen. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die die Mensa des Landesschülerheims Damiano Chiesa und das Bistro Kunter besuchen.
Notwendige Dokumente
Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen
Wenn der Schüler bzw. die Schülerin Sonderkost benötigt, müssen Sie zusätzlich zum Antrag ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem eindeutig das Krankheitsbild hervorgeht, das Ihrem Antrag zugrunde liegt.
Wenn Sie Ihr Kind erst nach dem 31. August zur Schulverpflegung anmelden, wird die Sonderkost möglicherweise nicht bereits mit Beginn des neuen Schuljahres bereitgestellt, da die Verwaltung und auch die Küche eine gewisse Zeit brauchen, um den Antrag zu bearbeiten und den Speiseplan vorzubereiten.
Hat der Schüler bzw. die Schülerin bereits im Vorjahr eine Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen erhalten, gilt das ärztliche Attest aus dem Vorjahr auch für das neue Schuljahr.
Benötigt Schüler bzw. die Schülerin in diesem Jahr hingegen keine Sonderkost mehr oder muss der Diätplan aufgrund eines geänderten Krankheitsbildes angepasst werden, teilen Sie uns dies bitte mit. Für die Anpassung der Sonderkost muss ein neues ärztliches Attest vorgelegt werden.
Die offizielle "Bewilligung von Sonderkost aus gesundheitlichen Gründen" wird Ihnen online über das Landesportal myCIVIS zugeschickt. Sie finden die Bewilligung unter: myCIVIS/Login/Anmeldung mit SPID/Mensa für Schüler/Informationsbereich/Mitteilungen.
Formulare
Kosten und Voraussetzungen
Für die Bereitstellung von Sonderkost fallen keine zusätzlichen Kosten an.