- Demographische Dienste
- Ausstellen von Bescheinigungen und Dokumente
- Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft
- Aktive Teilnahme am öffentlichen Leben
- Wahldienst
- Wählerlisten
- Zusätzliche Wählerliste für EU-Bürger/innen
- Wahlausweis
- Bescheinigung der Einschreibung in die Wählerlisten
- Einschreibung im Verzeichnis der Stimmzähler
- Eintragung in das Verzeichnis der Wahlsprengelvorsitzenden
- Eintragung in das Verzeichnis der Laienrichter an Schwurgerichten
- Wahlen
- Militär- oder Zivildienst leisten. Informationen aus:
- Ausländischer Staatsbürger in Italien sein
- Sich ehrenamtlich beteiligen
- Volksanwaltschaft
- Italia.gov.it - il motore dell'amministrazione digitale
- Heiraten
- Ins Ausland gehen
Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerlisten
Jeder Bürger, der in den Wählerlisten der Gemeinde Bozen eingetragen ist, kann zu den vom Gesetz vorgesehenen Zwecken die Bescheinigung über diese Eintragung beantragen.
Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung kann auch per Post oder Fax eingereicht werden; in diesen Fällen muss die Fotokopie des Personalausweises beigelegt werden.
Notwendige Dokumente | Gültiger Personalausweis |
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Kosten | Keine, außer in den ausdrücklich vom Gesetz vorgesehenen Fällen (z.B. Eintragung in das Berufsverzeichnis der Journalisten). |
Höchstdauer des Verfahrens | Zwei Tage ab dem Datum des Antrages. |
Verantwortlicher/e |
Dr. Manuela Buonfrate |
Kontakt |
Amt für demographische Dienste -
Wahlamt Vintlerstraße 16 - Parterre, Zimmer Nr. 0.09 |
PEC (Zertifizierte E-Mail) | |
PEO (Gewöhnliche E-Mail) | |
Tel. | 0471 997 152/3/4 |
Fax | 0471 997 151 |