- Demographische Dienste
- Ausstellen von Bescheinigungen und Dokumente
- Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft
- Aktive Teilnahme am öffentlichen Leben
- Wahldienst
- Wählerlisten
- Zusätzliche Wählerliste für EU-Bürger/innen
- Wahlausweis
- Bescheinigung der Einschreibung in die Wählerlisten
- Einschreibung im Verzeichnis der Stimmzähler
- Eintragung in das Verzeichnis der Wahlsprengelvorsitzenden
- Eintragung in das Verzeichnis der Laienrichter an Schwurgerichten
- Wahlen
- Militär- oder Zivildienst leisten. Informationen aus:
- Ausländischer Staatsbürger in Italien sein
- Sich ehrenamtlich beteiligen
- Volksanwaltschaft
- Italia.gov.it - il motore dell'amministrazione digitale
- Heiraten
- Ins Ausland gehen
Zusätzliche Wählerliste für EU-Bürger/innen um an die Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen zu können
Die Bürgerinnen und Bürger eines EU-Staates, die volljährig und in Italien ansässig sind, können die Eintragung in die zusätzlichen Wählerlisten beantragen, um an die Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen zu können.
Das Ansuchen um Eintragung in die Wählerliste muss auf stempelfreiem Papier abgefasst sein und kann jederzeit vorgelegt werden: s. beiliegende Vordrucke.
Sollte hingegen der Wahltermin bereits bekannt sein, so muss das Ansuchen innerhalb von 90 Tagen vor dem Datum der Wahl zum Europäischen Parlament eingereicht werden.
Das Ansuchen kann direkt beim Wahlamt der Stadtgemeinde Bozen abgegeben werden oder es kann mittels zertifizierter E-Mail (PEC), Post oder Fax geschickt werden. In diesen Fällen muss die Fotokopie eines gültigen Personalausweises beigelegt werden.
Nützliche Adressen:
- zertifizierte E-Mail (PEC): 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it
- Postadresse Stadtgemeinde Bozen - Wahlamt, Vintlerstraße 16 - 39100 Bozen
- Fax: 0471997151
Voraussetzungen für die Eintragung in die zusätzliche Wählerliste der EU-Bürger/innen:
- Bürger/in eines Mitgliedstaates der EU sein;
- Ausübung des Wahlrechts in Italien;
- Ansässigkeit in der Gemeinde;
- Besitz der bürgerlichen und politischen Rechte im Herkunftsland.
Mitgliedstaaten der
EU:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland,
Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien,
Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes
Königreich und Zypern.
Rechtsgrundlage:
- Art. 2, Abs. 2 des G.D. Nr. 408 vom 24. Juni 1994, umgewandelt in Gesetz mit Art. 1, Abs. 1 des Gesetzes 483/94 und abgeändert mit Art. 15 des Gesetzes Nr. 128 vom 24. April 1998.
Anlagen:
- Ansuchen um Eintragung in die zusätzlichen WählerlistenWahl der Italien zugeschriebenen Vertreter im Europäischen Parlament (File pdf, 291 Kilobyte)