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- Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft
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- Heiraten
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Zugang zu den Demographischen Ämtern
(Seite am 25.11.2020 aktualisiert)
--> Die Sektoren
Standesamt, Identitätskarten und Bescheinigungen sind von
Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr über einen Anrufbeantworter
erreichbar.
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten
(in Vorbereitung)
Der Zutritt zu den Büros der Demographischen Ämter ist nur mit einer geeigneten persönlichen Schutzausrüstung und unter Beachtung der Verhaltensregeln zur Vorbeugung einer
WOHNSITZERKLÄRUNGEN
Wohnsitzerklärungen können auf folgendem Wege eingereicht werden:
- über die Online-Plattform SDO - Wohnsitzwechsel (direkter Zugang von der Webseite der Stadtgemeinde Bozen mittels SPID);
- via PEC-Mail an die Adresse 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it
- via E-Mail an die Adresse wohnsitzerklaerungen@gemeinde.bozen.it
Für Informationen besuchen Sie diese Seite.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Nummer 0471 997167 (von 09.00 bis 12.00 Uhr).
MELDEAMTLICHE BESCHEINIGUNGEN
Meldeamtliche Bescheinigungen werden in elektronischer Form ausgegeben. Das gilt auch für die historischen Bescheinigungen und sie können von der Webseite heruntergeladen werden.
Bitte senden Sie Ihren elektronischen Antrag an eine folgenden Adressen:
Für Informationen besuchen Sie diese Seite.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Nummer 0471 997128 (von 09.00 bis 12.00 Uhr).
MELDEAMTLICHEN ÄNDERUNGEN
Senden Sie Ihre Erklärung bitte an die E-Mail-Adresse demographischedienste@gemeinde.bozen.it
PEC 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Nummer 0471 997128 (von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr).
BESTÄTIGUNGEN FÜR EU-BÜRGERINNEN
Die Zertifikate werden in digitalem Format ausgestellt und müssen unter Verwendung der Formulare beantragt werden, die von der Website heruntergeladen werden können und an die unten angegebenen E-Mail-Adressen gesendet werden:
- via PEC - mail an die Adresse 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it
- via E-mail an die Adresse residenze@comune.bolzano.it
Für Informationen besuchen Sie diese Seite.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Nummer 0471 997167 (von 09.00 bis 12.00 Uhr).
IDENTITÄTSKARTEN
Für Informationen besuchen Sie diese Seite.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Nummer 0471 997124 (von 09.00 bis 12.00 Uhr).
EHESCHLIEßUNGEN
Anträge werden auf elektronischem Weg bearbeitet, sofern dies möglich ist.
Eheschließungen werden unter Beachtung der von der Stadtverwaltung erlassenen Dringlichkeitsvorschriften für die Abwicklung von Versammlungen vorgenommen.
Senden Sie Ihren Antrag bitte an die E-Mail-Adresse trauungen@gemeinde.bozen.it
PEC 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it
Weitere Informationen erhalten Sie unter den Nummer 0471/997138 (von 09.00 bis 12.00 Uhr).
GEBURTEN
Auskünfhte unter der Telefon-Nr. 0471 997149 von 09.00 bis
12.00 Uhr.
PEC 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it
TODESFÄLLE
Auskünfte unter der Telefon-Nr. 0471 997141 von 09.00 bis
12.00 Uhr.
todesfaelle@gemeinde.bozen.it
PEC 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it
BÜRGERSCHAFT
Auskünfte unter der Telefon-Nr. 0471 997136 von 09.00 bis
12.00 Uhr.
staatsbuergerschaften@gemeinde.bozen.it
PEC 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it
STANDESAMTLICHE BESCHEINIGUNGEN
Die Bescheinigungen über den Zivilstand (Geburt, Tod, Heirat, Lebenspartnerschaft) werden in digitalem Format ausgestellt und müssen über die Formulare beantragt werden, die von der Website heruntergeladen werden können über
- Plattform der Online-Demographischen Dienste mit Zugang mittles SPID auf myCIVIS
- PEC: 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it
- E-Mail: bescheinigungen@gemeinde.bozen.it
Für Informationen besuchen Sie diese Seite.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Nummer 0471 997146 und 0471 997147 von 09.00 bis 12.00 Uhr.
Anlagen:
- Bürgermeisterverordnung vom 5.6.2020Dringende und notwendige Anordnung: Dringende Maßnahmen zur Vorbeugung der Ansteckungsgefahr mit dem COVID-2019 Virus: Abänderung der eigenen Anordnungen vom 11. März 2020, Prot. Nr. 55463 Zugangsbeschränkungen der Gemeindeämter für den Parteienverkehr und vom 17. März 2020 Prot. Nr. 57687 bezüglich der Schließung des städtischen Friedhofes (File pdf, 200 Kilobyte)
- Bürgermeisterverordnung vom 5.6.2020 - Anlage 1Zugang zu den Demographischen Ämtern (File pdf, 58 Kilobyte)
- Art. 35 und 38 des DPR 445-2000 (File pdf, 43 Kilobyte)