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Standesamt - Geburten
Innerhalb von wie vielen Tagen muss ich die Geburt melden und welche Dokumente muss ich mitbringen?
Um die Geburt zu melden, muss die Geburtsbescheinigung der
Hebamme und der Personalausweis der/des Erklärenden, innerhalb
von 10 Tagen ab Geburtsdatum, beim Standesamt der Geburts-
oder der Wohnsitzgemeinde eines der beiden Elternteile
vorgelegt werden.
Als Alternative können dieselben Dokumente innerhalb
von 3 Tagen nach der Geburt bei der Sanitätsdirektion
des Krankenhauses vorgelegt werden, in dem sich die Mutter
und das neugeborene Kind befinden.
Ich bin nicht verheiratet. Was muss ich tun, um die Geburt
zu melden?
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, kann die Meldung
gemeinsam durch beide Eltern (in diesem Fall nimmt
das Kind den Zunamen des Vaters an) oder nur durch die
Mutter (in diesem Fall nimmt das Kind den Zunamen der
Mutter an) erfolgen.
Wie kann ich mein Kind vom Vater anerkennen
lassen?
Die Eltern melden sich gemeinsam beim Standesamt irgendeiner italienischen Gemeinde, um die Anerkennungserklärung zu unterzeichnen.