- Demographische Dienste
- Ausstellen von Bescheinigungen und Dokumente
- 1.4 Amt für demographische Dienste
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Meldeamt
- Wahlamt
- Musterung und Militäreinberufung
- Standesamtliche Bescheinigungen
- Standesamt - Staatsbürgerschaft
- Standesamt - Trauungen
- PhotoGallery
- Standesamt - Geburten
- Standesamt - Todesfälle
- Pensionsbüchlein
- Information in English
- Information en français
- Online-Wohnsitzwechsel
- Zuwanderung aus einer anderen Gemeinde und Wohnungswechsel
- Wohnsitzverlegung ins Ausland
- Im Ausland ansässige italienische Staatsbürger, die im Verzeichnis A.I.R.E. eingetragen sind
- Die nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Persönliche Dokumente
- Bescheinigungen
- Eigenerklärung
- Beglaubigungen
- Bestätigung über die Gesetzmäßigkeit des Aufenthaltes und des Rechts auf Daueraufenthalt für EU-BürgerInnen
- Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft
- Dokumente und Akten für Ausländer und Eu-Bürger
- Geburtsanmeldung
- Heiraten
- Gründung einer Lebenspartnerschaft
- Trennung und Scheidung
- Willensäußerung zur Feuerbestattung
- Wahldienst
- Militär Einberufung
- Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
- Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft
- Aktive Teilnahme am öffentlichen Leben
- Heiraten
- Ins Ausland gehen
Standesamt - Trauungen
Wie viele Zeugen sind für die standesamtliche Hochzeit nötig? Können die ZeugInnen auch Verwandte sein?
Nötig ist ein volljähriger Zeuge oder eine
volljährige Zeugin für jeden Ehepartner; die
ZeugInnen können auch Verwandte oder AusländerInnen sein,
unter der Bedingung, dass er/sie die italienische oder deutsche
Sprache sprechen und verstehen.
Ich möchte nach der standesamtlichen
Eheschließung kirchlich heiraten.
Was muss ich tun?
Wenden Sie sich an den zuständigen
Pfarrer, der Ihnen das kirchliche Verfahren erklären
wird. Auf jeden Fall hat bereits die standesamtliche
Eheschließung vollständige zivilrechtliche
Wirkung.
An welchen Tagen kann ich heiraten?
Von Montag bis Samstag, während der Öffnungszeiten des
Amtes.
Wo wird die standesamtliche Ehe geschlossen?
Im Roten Saal (von Montag bis Freitag) bzw. im
Stadtratssaal (samstags) im Gemeindesitz am
Rathausplatz oder im Saal des alten Rathauses in
der Laubengasse 30.
Was muss ich für die Eheschließung
bezahlen?
Nachstehend sind die Gebühren angeführt:
ANSÄSSIGE:
- zu den Amtszeiten (montags bis freitags)
- Stadtratssaal und Roter Saal: Euro 0,00
- Trausaal im Alten Rathaus: Euro 200,00
- Samstags vormittags:
- Stadtratssaal und Roter: Saal Euro 0,00
- Trausaal im Alten Rathaus: Euro 300,00
:
- Samstags nachmittags:
- nur im Trausaal im Alten Rathaus: Euro 500,00
NICHT ANSÄSSIGE:
- zu den Amtszeiten (montags bis freitags)
- Stadtratssaal und Roter Saal: Euro 200,00
- Trausaal im Alten Rathaus: Euro 300,00
- Samstags vormittags:
- Stadtratssaal und Roter Saal: Euro 300,00
- Trausaal im Alten Rathaus: Euro 400,00
- Samstags nachmittags:
- nur im Trausaal im Alten Rathaus: Euro 600,00
Kann die Ehe nur im Rathaus geschlossen werden oder auch anderswo?
Die Ehe darf laut Art. 106 BGB nur im Rathaus geschlossen werden, und zwar in einem vom Stadtrat dafür fest vorgesehenen Raum.