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Standesamt - Staatsbürgerschaft
Was sind die Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft?
- 10 Jahre Ansässigkeit in Italien für Nicht-EU-BürgerInnen
- 4 Jahre Ansässigkeit in Italien für EU-BürgerInnen
- 5 Jahre Ansässigkeit in Italien für Staatenlose und politische Flüchtlinge
- 2 Jahre
Ansässigkeit in Italien nach Trauung oder Gründung
einer Lebensgemeinschaft mit einem italienischen Staatsbürger
bzw. einer italienischen Staatsbürgerin.
Bei Anwesenheit von natürlichen oder Adoptivkindern wird vorgenannte Zeit halbiert.
Welche Dokumente muss ich vorlegen und wo muss ich den Antrag einreichen?
Vorzulegen sind die Geburtsurkunde in Originalausfertigung und der Strafauszug, die vom Herkunftsstaat ausgestellt und vom italienischen Konsulat in dem Staat, wo die Dokumente erstellt worden sind, übersetzt und beglaubigt bzw. mit Apostille versehen wurden.
Der Antrag darf nur Online gestellt werden. Die antragstellende Person muss die Internetseite https://cittadinanza.dlci.interno.it abrufen und den dort enthaltenen Anweisungen folgen.
Was muss ich tun, nachdem ich das Dekret für die Verleihung der Staatsbürgerschaft beim Regierungskommissariat abgeholt habe?
Sie müssen beim Amt für
Staatsbürgerschaft die entsprechenden Unterlagen
angeben. Das Amt wird Sie dann telefonisch kontaktieren, um den
Termin für den Eid zu vereinbaren.
Erhalten auch meine Kinder die italienische
Staatsbürgerschaft, wenn ich sie erhalte?
Ja, aber nur wenn es sich um minderjährige Kinder handelt, die mit Ihnen zusammmenleben.