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Wahlamt
Wieso bin ich bei den Gemeinde- und Landtagswahlen nicht wahlberechtigt, auch wenn ich in Bozen ansässig bin?
Um bei den Gemeinde- und Landtagswahlen wählen zu
dürfen, muss man seit mindestens 4 Jahren
ununterbrochen in der Region Trentino-Südtirol ansässig
sein (2 davon in der Provinz Bozen).
Ich habe meinen Wohnsitz nach Bozen verlegt.
Was muss ich tun, um in die Wahlverzeichnisse eingetragen zu
werden?
Nichts, Sie werden automatisch vom Wahlamt eingetragen.
Ich bin ein/eine EU-BürgerIn und in der Gemeinde Bozen
ansässig. Darf ich wählen?
Ja, aber Sie müssen zuvor einen Antrag auf
Eintragung in die Zusatzliste für die Wahl des
Bürgermeisters, des Gemeinderates, der
Stadtviertelräte und des Europäischen Parlaments stellen.
Falls Sie bereits in den Zusatzlisten ihrer vorherigen
Wohnsitz-gemeinde eingetragen waren, erfolgt die
Neueintragung automatisch.
Ich befinde mich im Krankenhaus.
Was muss ich tun, um wählen zu können?
Sie müssen einen Antrag bei der
Sanitätsdirektion der Einrichtung, in der Sie sich befinden,
einreichen. Diese wird Ihnen die notwendigen
Bescheinigungen für die Wahl geben.
Ich werde bei der Wahl nicht anwesend sein.
Wird es Folgen haben, wenn ich nicht wähle?
Nein, das hat keine Folgen.
Ich bin gehbehindert.
Kann ich Hilfe beantragen, um in den Wahlsprengeln wählen zu
können?
Ja. Das Rote und das Weiße Kreuz stellen dafür einen
kostenlosen Transportdienst zur Verfügung. Sie müssen den
Dienst 2-3 Tage vor der Wahl vormerken.
Ich bin ein/e im Ausland ansässige
WählerIn.
Darf ich mittels Briefwahl wählen?
Ja, für die Parlamentswahlen und
Volksabstimmungen, wenn der diesbezügliche
Antrag beim zuständigen Konsulat innerhalb
der gesetzlich vorgesehenen Fristen gestellt wurde.
Ich bin ein/e WählerIn, der/die von medizintechnischen
Geräten abhängig ist, bzw. ich leide an einer
äußerst schweren Krankheit, die meinen Transport
unmöglich macht, aber ich befinde mich nicht in einer
Pflegeeinrichtung.
Kann ich wählen?
Ja, zu Hause. Sie müssen dazu beim
Bürgermeister der Gemeinde, in deren Wahlverzeichnisse Sie
eingetragen sind, innerhalb der gesetzlichen Fristen einen eigenen
Antrag einreichen, mit beigelegter Kopie des
Wahlausweises und der entsprechenden ärztlichen
Bescheinigung.
Auf meinem Wahlschein ist kein Kästchen für den
Wahlbestätigungsstempel mehr frei.
Was muss ich tun?
Sie müssen Ihren Wahlschein beim Wahlamt abgeben und erhalten sofort einen neuen Schein.