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Meldeamt
Erhält man nach Abschluss des Verfahrens für die Änderung der Adresse bzw. des Wohnsitzes eine entsprechende Bestätigung?
Wenn das Verfahren nach den üblichen meldeamtlichen
Kontrollen positiv ausläuft, wird keine Mitteilung
verschickt, denn man geht vom Prinzip der
stillschweigenden Einwilligung aus.
Bei negativem Bescheid wird der Antragsteller bzw. die
Antragstellerin eingeladen, eigene Bemerkungen und Erklärungen
beim Meldeamt einzureichen. Sollten auch die darauf
folgenden Kontrollen ein negatives Ergebnis haben, wird die
Änderung des Wohnsitzes annulliert und es wird erneut die alte
Adresse eingetragen. In diesem Fall wird der betreffenden Person
eine entsprechende Mitteilung zugeschickt.
Muss ich mich bei erfolgtem Adressen- bzw. Wohnsitzwechsel
selbst an das Kraftfahrzeugamt wenden, um die Änderung der
Adresse auf dem Kraftfahrzeugschein eintragen zu
lassen?
Nein. Das Meldeamt leitet die neue Adresse automatisch an das
Kraftfahrzeugamt weiter, das Ihnen innerhalb von 180
Tagen den Selbstkleber mit den neuen Daten für Ihren
Kraftfahrzeugschein zuschickt.
Ich bin eine
Rechtsanwältin/Bankangestellte/Versicherungsangestellte.
Kann mir das Amt telefonisch die Adresse einer in Bozen wohnhaften
Person bestätigen?
Es ist nicht möglich, diese Art von Informationen
telefonisch zu erhalten.
Sie müssen uns per Fax (0471 997170) oder per E-Mail (1.4.0@gemeinde.bozen.it)
einen entsprechenden Antrag zuschicken. Sie erhalten die
Bescheinigung nach Bezahlung der Sekretariats- und
Stempelgebühren (sowie geschuldet).
Was muss ich tun, damit eine Person aus meinem
Familienbogen gelöscht wird, da sie nicht mehr an der selben
Adresse wohnt wie ich?
Es genügt, wenn sie beim Schalter für
Wohnungswechsel eine entsprechende Ersatzerklärung des
Notorietätsaktes vorlegen. Die Einreichung kann auch
per Fax oder E-Mail erfolgen; in diesem Fall muss der
Ersatzerklärung eine Kopie des gültigen Personalausweises
beigelegt werden.
Nach den üblichen Kontrollen wird das Meldeamt bei
Feststellung der Tatsache, dass die Person wirklich nicht mehr dort
wohnt, den Namen aus dem Familienbogen löschen.
Sollte es mir nicht möglich sein, persönlich zum
Meldeamt zu gehen, um einen Adressen- bzw. Wohnsitzwechsel zu
beantragen, kann ich ein Familienmitglied damit
beauftragen?
Ja, aber Sie müssen dieser Person eine Vollmacht
mitgeben. Wichtig ist, dass Sie das Formular der
Wohnsitzerklärung korrekt ausfüllen und unterzeichnen und
die notwendigen Unterlagen beilegen. Alternativ dazu können
Sie uns das Ansuchen per E-Mail zuschicken (s. Vorgehensweise auf
der Webseite der Gemeinde Bozen -
www.gemeinde.bozen.it; klicken Sie auf DIENSTE auf der oberen
Leiste der Hauptseite, wählen Sie WOHNEN in der linken
Fensterspalte, wählen Sie "Haus wechseln" aus der Auflistung
und klicken Sie auf "Zuwanderung aus einer anderen Gemeinde oder
Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde").
Ist es möglich, sich mit dem Beamten bzw. der Beamtin
in Verbindung zu setzen, der/die Kontrollen in Bezug auf meinen
Wohnsitzwechsel durchführen wird?
Nein. Sämtliche Informationen über den Stand
der Abwicklung des Antrags auf Wohnsitzwechsel erhalten Sie direkt
am entsprechenden Schalter. Auf der Mitteilung betreffend
den Beginn des Verfahrens, die Ihnen bei der Abgabe des Antrags
(Wohnsitzwechselerklärung) ausgehändigt wurde, finden Sie
den Namen der Person, die für das Verfahren zuständig
ist, sowie die entsprechende Telefonnummer.
Ich wurde ersucht, die Bescheinigung über den
Daueraufenthalt vorzulegen. Was muss ich tun, um diese
Bescheinigung zu erhalten?
Beim Schalter für meldeamtliche Einschreibungen
müssen Sie einen entsprechenden Antrag vorlegen.
Die Stempelsteuer beträgt 16,00 €.
Dem Antrag müssen Sie Unterlagen beilegen, die die
Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen
nachweisen.
Kann ich einen Antrag stellen, damit mir eine historische
Bescheinigung (historischer Familienbogen, historische
Wohnsitzbescheinigung) per Fax, E-Mail oder PEC zugeschickt
wird?
Ja. Der Betrag, der hierfür zu bezahlen
ist, wird vom zuständigen Amt nach Erstellung der geforderten
historischen Bescheinigung mitgeteilt.
Muss ich nach der Erklärung des Adressen- bzw.
Wohnsitzwechsels die Ausstellung einer neuen Identitätskarte
beantragen?
Nein. Die Identitätskarte bleibt bis zum Verfall
gültig.
Wir brauchen eine Identitätskarte für unser
minderjähriges Kind.
Ist es notwendig, dass das Kind anwesend ist, um die
Identitätskarte zu erhalten?
Ja, das Kind muss anwesend sein, damit seine
Identität festgestellt werden kann.
Welcher Unterschied besteht zwischen Identitätskarte
auf Papier und elektronischer Identitätskarte
(C.I.E)?
Juridisch handelt es sich um die selben
Dokumente. Es gibt jedoch ein paar Unterschiede: Die
Identitätskarte auf Papier kostet 5,42 € und die
elektronische Identitätskarte 25,42 € . Die Ausstellung
der elektronischen Identitätskarte kann ausschließlich
von Bürgern und Bürgerinnen beantragt werden, die in der
Gemeinde Bozen ansässig sind. Im Ausland ansässige
italienische StaatsbürgerInnen oder BürgerInnen, die in
einer anderen italienischen Gemeinde ansässig sind,
können nicht die elektronische Identitätskarte
beantragen.
Aufgrund körperlicher Schwierigkeiten bin ich nicht in
der Lage, mich persönlich zum Meldeamt zu begeben, um meine
Identitätskarte verlängern zu lassen. Was kann ich
tun?
Sie können eine Person beauftragen, die
bei unseren Schaltern um die Ausstellung der Identitätskarte
zu Hause oder im Pflegeheim ersucht. Es müssen die verfallene
Identitätskarte und 2 Passfotos vorgelegt werden. In den
darauf folgenden Tagen werden Sie zur Terminvereinbarung
kontaktiert.
Kann ich trotz einer noch gültigen
Identitätskarte, auf welcher der Verlängerungsstempel
aufscheint, die Ausstellung einer neuen Identitätskarte
beantragen?
Ja. Die verlängerte Identitätskarte kann gegen
Bezahlung von 5,42 € durch eine neue ersetzt werden.
Die Ausstellung einer neuen Identitätskarte empfiehlt sich
insbesondere, wenn Sie ins Ausland fahren, da viele Staaten (auch
EU-Staaten) die mit dem Stempel verlängerte
Identitätskarte nicht anerkennen. Diese Möglichkeit kann
nur von italienischen Staatsbürgern und -bürgerinnen in
Anspruch genommen werden, da die italienischen
Identitätskarten für EU- und Nicht-EU-BürgerInnen
nicht für die Ausreise gültig sind.
Kann ich die Ausstellung der elektronischen
Identitätskarte beantragen, wenn meine Identitätskarte
auf Papier noch gültig ist?
Nein, die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich (Verfall, Diebstahl, Verlust, Beschädigung, Änderung der meldeamtlichen Identifizierungsdaten).