- Im Dienste von Vereinen
- Außerschulische Tätigkeit
- Veranstaltungen organisieren
- Lokale Glücksspiele: Meldung der Veranstaltung
- Gemeindebeiträge
- Zuweisung von gemeindeeigenen Immobilien für Sozialzwecke
- Theater- und Saalmieten
- Verzeichnis öffentlicher Räume für kulturelle Zwecke (Bürgernetz)
- Eintragung in das Vereinsverzeichnis
- Anfrage um Schirmherrschaft
Mitteilung über die Abhaltung von örtlichen Glücksspielen und Preiswettbewerbe
Die Mitteilung sämtlicher lokaler Glücksspiele (Lotterien, Tombole, Glückstöpfen oder Benefizbanken) und Wettbewerbe, welche in der Stadtgemeinde Bozen veranstaltet werden, muss mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung einlangen oder eingereicht werden.
Die Mitteilung für Lotterien, Tombole, Glückstöpfen oder Benefizbanken muss bei zwei Körperschaften eingereicht werden:
- Ministero dell'Economia e delle Finanze,
Amministrazione Autonoma dei Monopoli di Stato,
Ispettorato Compartimentale
Vicolo del Vò, 32 - 38100 Trient
(siehe beigelegter Vordruck ) - Bürgermeister der Stadtgemeinde Bozen
beim Amt für Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen
Gumergasse, 7 39100 Bozen - Erdgeschoss
(siehe beigelegter Vordruck)
Für die Wettbewerbe ist dagegen eine einzelne Mitteilung an das Ministerium für das Produktionsgewerbe (anhand eines Vordruckes bei der Handelskammer erhältlich) notwendig. Die Preiswettbewerbe müssen dem Bezirksinspektorat Trient und dem Bürgermeister der Stadtgemeinde Bozen nicht gemeldet werden.
Wir weisen auch darauf hin, dass:
- Die Preise bei Tombola, Lotterie oder Glückstopf dürfen nicht in Geld, öffentlichen oder privaten Schuldscheinen, Wertpapieren oder Edelmetall bestehen, sondern in Dienstleistungen oder beweglichen Gütern.
- Der Verkauf von Losen oder Tombolakarten mittels Glücksrad oder Ähnliches ist verboten.
- Die Veranstaltungen werden an der Anschlagtafel der entsprechenden Gemeinde veröffentlicht. Der Veranstalter muss die nicht verkauften Scheine oder Karten überprüfen.
- Während der Ziehung muss eine vom Veranstalter bevollmächtigte Person anwesend sein.
Gesetzesverweis: Rundschreiben der Autonome Provinz Bozen vom 20/02/2006.
Lotterie:
erfolgt durch den Verkauf von Losen, die von einem nummerierten
Block abgetrennt werden. In der Reihenfolge der Ziehung kann der
jeweilige Käufer einen oder mehrere Preise gewinnen.
Der Verkauf der Lotteriescheine ist auf die Provinz des
Veranstaltungsortes beschränkt.
Der Gesamtbetrag von € 51.645,69.- darf nicht
überschritten werden.
Unterlagen: Meldung
an beide Körperschaften.
Tombola (oft auch "Bingo" genannt):
Ziehung von Nummern von 1 bis 90. Jeder Spieler erhält eine
oder mehrere Spielkarte mit unterschiedlichen Zahlenreihen.
Gewinner ist, dessen Spielkarte als erste mit den gezogenen Nummern
übereinstimmt.
Es kann zwar eine unbeschränkte Anzahl von Karten verkauft
werden, aber der Gesamtwert der Preise darf den Betrag von €
12.911,42 nicht überschreiten.
Der Verkauf der Spielkarten ist auf das Gemeindegebiet des
Veranstaltungsortes sowie auf die angrenzenden Gemeinden
beschränkt.
Unterlagen: Meldung
an beide Körperschaften mit beigelegten Spielregeln.
Bei der Tombola (nicht bei Lotterie und Glückstopf) muss eine
Kaution zu Gunsten der Gemeinde hinterlegt werden, die dem
Gesamtwert der Preise entspricht. Innerhalb von 30 Tagen nach der
Ziehung wird die Überreichung der Preise an die Gewinner
überprüft. Daraufhin wird die sofortige Freigabe der
Kaution verfügt.
Glückstopf oder Benefizbank:
besteht im Verkauf von Losen, die nicht, wie der Lotterieschein,
mit einer Matrize gekennzeichnet sind. Eine bestimmte Anzahl von
Losen müssen Preistreffer sein.
Der Ertrag aus dem Verkauf der Lose darf die Summe von €
51.645,69 nicht überschreiten.
Der Verkauf der Lose ist auf das Gemeindegebiet der Veranstaltung
beschränkt.
Die Preisverleihung erfolgt in Anwesenheit eines Stellvertreters,
der vom Bürgermeister beauftragt wird.
Unterlagen: Meldung
an beide Körperschaften.
Preiswettbewerbe:
Werbeveranstaltungen, die sich in Preis- oder Leistungswettbewerbe
unterscheiden, wobei die Sieger entweder durch das Los oder
aufgrund einer persönlichen Leistung ermittelt werden
(Fähigkeit der Teilnehmer, den Ausgang von Sport- oder
Kulturveranstaltungen zu beurteilen oder vorherzusagen, Quizfragen
zu beantworten, sowie Leistungen in Projektwettbewerben u.a.m.,
deren Beurteilung Dritten oder einer Jury überlassen ist
)
Unterlagen: Meldung
an das Ministerium für das Produktionsgewerbe.
Datenschutzerklärung - 8.3 Amt für
Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen
Kontakt | Stadtgemeinde Bozen Amt für Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen Schgraffergebäude - Walther-Platz 1 - 1. Stock |
---|---|
Ansprechperson |
Luciano Piscitelli (Rathaus Gumergasse,
Erdgeschoss) - Tel. 0471 997 400 |
PEO | |
PEC | |
Öffnungszeiten | Mo, Mi, Fr: 9.00-12.00 Uhr Di: 8.30-13.00 Uhr Donnerstag Bürgertag: 8.30-13.00 und 14.00-17.30 Uhr |
Abteilung | 8. Abteilung für Vermögen und Wirtschaft |
Anlagen:
- Lokale Glücksspiele: Meldung der Veranstaltung an die Stadtgemeinde BozenAktualisierung: 15. März 2019 (File pdf, 63 Kilobyte)
- Protokoll über den Verlauf der Veranstaltung (File pdf, 35 Kilobyte)
- Lokale Glücksspiele: Meldung an das MinisteriumAktualisierung: Februar 2016 (File pdf, 101 Kilobyte)
- Rundschreiben der Autonomen Provinz Bozen (20/02/2006) (File pdf, 751 Kilobyte)