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- Besetzung von öffentlichem Grund
- Gebühr für die Besetzung öffentlicher Flächen (C.O.S.A.P.)
- Besetzung von öffentlichem Grund mit Außereinrichtungen
- Besetzung vom öffentlichem Grund mit Zufahrten
- Besetzung öffentlichen Grundes wegen Anschluss der Leitungen, Aushubarbeiten..
- Besetzung von öffentlichem Grund mit Straßenbeschilderung
- Besetzung von öffentlichem Grund mit Werbeanlagen auf Straßen, Berufschildern, Leuchtschildern....
- Besetzung von öffentlichen Grund mit Metallpfosten, Blumenschalen, Parabolspiegel
- Besetzung von öffentlichen Grund mit Behältern
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Besetzung öffentlichen Grundes wegen Anschluss der Leitungen, Aushubarbeiten, Umzäunungen, Baugerüsten und andere Arbeiten, Fahrzeuge, Container, Veranstaltungen, Informationsstände
Für die Besetzung von öffentlichem Grund wegen
Anschluss der Leitungen, Aushubarbeiten, Umzäunungen,
Baugerüsten und anderen Arbeiten ist die Ermächtigung des
Amtes für Mobilität der Gemeinde erforderlich (siehe
beiliegenden Gesuchsvordruck).
Für die Besetzung von öffentlichem Grund ist die C.O.S.A.P. (Gebühr für
die Besetzung öffentlicher Flächen) fällig.
Für eine ordnungsgemäße Besetzung wird empfohlen,
das beiliegende Auflagenverzeichnis aufmerksam zu lesen.
Insbesondere wichtig sind folgende Punkte:
- Für Besetzungen öffentlichen Grundes muss eine Kaution hinterlegt werden, die nach Ablauf der Konzession rückerstattet wird (siehe beiliegenden Gesuchsvordruck), je nach Art der Besetzung innerhalb unterschiedlicher Fristen - Auflagenverzeichnis, Punkt A.6.
- Die Baubeginnmeldung und die Bauabschlussmeldung an die Adresse lavori@gemeinde.bozen.it - Auflagenverzeichnis, Punkt A.1.
- Während der Arbeiten müssen Straßenschilder für Baustellen aufgestellt werden, wofür die Vereinbarung mit dem Amt für Verkehr der Stadtpolizei (Tel. 0471 997 712) erforderlich ist. - Auflagenverzeichnis, Punkt A.2.
- Besondere Aufmerksamkeit ist der Sauberkeit und Ordnung zu widmen - Auflagenverzeichnis, Punkt A.2.
Viele technische Bestimmungen für die Besetzung von öffentlichem Grund befinden sich im Teil B des Auflagenverzeichnisses.
Verlängerung der Konzession
Die Verlängerung muss innerhalb von 20 Tagen vor der
Verfallfrist angesucht werden. In besonderen Fällen kann das
zuständige Amt die Frist auf 5 Tage reduzieren.
Sind die Konzessionen abgelaufenen und nicht mehr erneuert worden,
ist eine weitere Besetzung widerrechtlich. In diesem Falle werden
zusätzlich zu den Gebühren für die Besetzung
öffentlicher Flächen (C.O.S.A.P.) auch die zivil- und
verwaltungsrechtlichen Vertragsstrafen auferlegt.
Kontakt | Stadtgemeinde Bozen Amt für Mobilität Gumergasse 7, 5. Stock |
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Ansprechperson/en |
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PEC (Zertifizierte E-Mail) | |
PEO (Gewöhnliche E-Mail) |
Anlagen:
- Antrag um Ausstellung der Konzession zur Besetzung von öffentlichem Grund mittels Fahrzeuges, Container, Veranstaltung, Bühne/Bretterboden, überdachten Standes, Informationsstandes/Abstelltisches, Aushubarbeiten, Umzäunungen, Baugerüste, anderesAktualisierung: März 2020 (File pdf, 87 Kilobyte)
- Besetzung öffentlichen Grundes mit Aushubarbeiten, Baugerüsten, Umzäunungen: Ansuchen um Rückerstattung der Kaution (File pdf, 75 Kilobyte)
- Besetzung öffentlichen Grundes mit Aushubarbeiten, Gerüsten, Umzäunungen: Ansuchen um Rückerstattung der Bürgschaft (File pdf, 81 Kilobyte)
- Besetzung von öffentlichem Grund für Grabungen, Gerüste: Auflagenverzeichnis der KonzessionAktualisierung: 25. Oktober 2018 (File pdf, 153 Kilobyte)
- Auflagenverzeichnis der Konzession Besetzung von öffentlichem Grund für Grabungen, Gerüste, Umzäunungen (File pdf, 158 Kilobyte)