- Demographische Dienste
- Ausstellen von Bescheinigungen und Dokumente
- 1.4 Amt für demographische Dienste
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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- Online-Wohnsitzwechsel
- Zuwanderung aus einer anderen Gemeinde und Wohnungswechsel
- Wohnsitzverlegung ins Ausland
- Im Ausland ansässige italienische Staatsbürger, die im Verzeichnis A.I.R.E. eingetragen sind
- Die nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Persönliche Dokumente
- Bescheinigungen
- Bescheinigungen des Meldeamtes
- Bescheinigungen und Auszüge des Standesamtes
- Bescheinigungen A.I.R.E. - Meldeamt der italienischen Staatsbürger welche im Ausland ansässig sind
- Bescheinigungen über die Zugehörigkeit bzw. Angliederung zu einer Sprachgruppe
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- Bestätigung über die Gesetzmäßigkeit des Aufenthaltes und des Rechts auf Daueraufenthalt für EU-BürgerInnen
- Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft
- Dokumente und Akten für Ausländer und Eu-Bürger
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- Dienstcharta Amt für Demographische Dienste
- Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft
- Aktive Teilnahme am öffentlichen Leben
- Heiraten
- Ins Ausland gehen
Bescheinigungen über die Zugehörigkeit bzw. Angliederung zu einer Sprachgruppe
Sämtliche Erklärungen über die Zugehörigkeit bzw. Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen, die anlässlich der letzten Volkszählung 2001 und danach abgegeben worden sind, werden vom Landesgericht in Bozen verwahrt.
Das Landesgericht in Bozen ist für die gesamte Verwaltungstätigkeit im Zusammenhang mit den Erklärungen über die Zugehörigkeit bzw. Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen zuständig:
- nimmt die Erklärungen, die Änderungserklärungen und die Widerrufserklärungen entgegen und verwahrt dieselben
- stellt die vorgesehenen Bescheinigungen über die Zugehörigkeit bzw. Angliederung zu einer Sprachgruppe aus.
Hierfür muss der interessierte Bürger
persönlich erscheinen und einen
gültigen Personalausweis bzw. eine gleichwertige
Urkunde mitbringen. Es kann auch eine andere
Person dazu beauftragt werden, welche die Anfrage
Ausstellung Sprachgruppenzugehörigkeit und Vollmacht
Ausstellung Sprachgruppenzugehörigkeit
ausgefüllt mit der Ablichtung des
Identitätsnachweises des/r Antragstellers/in und der
Ablichtung des Identitätsnachweises des/r
Bevollmächtigten vorlegen muss. Die
Bescheinigung wird der bevollmächtigten Person in einem
geschlossenen Umschlag übergeben.
Kontakt |
Landesgericht in Bozen |
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Öffnungszeiten | Von Montag bis Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr |