- Im Dienste von Vereinen
- Außerschulische Tätigkeit
- Gemeindebeiträge
- Umwelt
- Kultur und Weiterbildung
- Familie
- Frau
- Jugend
- Zivilschutz
- Sozialförderung
- Sport
- Freizeit
- Internationale Solidarität und dezentrale Zusammenarbeit zur Entwicklungshilfe
- Zuweisung von gemeindeeigenen Immobilien für Sozialzwecke
- Zuweisung von Schulen und Kindergärten für die außerschulische Sommernutzung
- Theater- und Saalmieten
- Verzeichnis öffentlicher Räume für kulturelle Zwecke (Bürgernetz)
- Verzeichnis der Vereine
- Anfrage um Schirmherrschaft
Beiträge für kulturelle Körperschaften
Allgemeine Infos
Die Gemeindeverwaltung gewährt Beiträge an Körperschaften, in denen sie selbst vertreten ist, an Kulturvereine, an Agenturen, an Vereinigungen für die Weiterbildung und an kulturelle Genossenschaft, gemäß Gemeindeordnung über die Gewährung von Beiträgen im Bereich der Kultur.
Fristen für die Vorlage der Gesuche:
• Beitragsgesuche für die ordentliche
Tätigkeit: innerhalb 31. Jänner
des Bezugsjahres.
• Beitragsgesuche für Projekte:
innerhalb 31. Oktober des Bezugsjahres und auf
jeden Fall vor der Verwirklichung des Projektes.
• Beitragsgesuche für Investitionen:
innerhalb 31. Oktober des Bezugsjahres und auf
jeden Fall vor der Verwirklichung der Investition.
Kontakt |
Amt für Kultur Referenten: Alessandra Dalmonego (Zimmer 405) und Stefano Piazzi (Zimmer 404 ter)
Referentin für die deutsche Kultur: Dr. Cristina Fanella (Zimmer 408)
Amt für Bibliothekswesen Referentin: Sara Vianini
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PEO (Gewöhnliche E-Mail des Amtes für Bürgerbeteiligung und Dezentralisierung) | Die E-Mail-Adressen der MitarbeiterInnen der Gemeinde Bozen sind nach folgendem Schema aufgebaut: Vorname.Nachname@gemeinde.bozen.it |
Fax | 0471 997 387 |
Anlagen:
- Leitlinien für die BeitragsvergabeGenehmigt mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 114 vom 6.3.2012 (File pdf, 26 Kilobyte)
- Beiträge für kulturelle Körperschaften
- Formulare