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Elektronische Identitätskarte (CIE)
(Seite am 18.1.2021 aktualisiert)
Verlängerung der Gültigkeit der Identitätskarten,
die ab 31. Januar 2020 abgelaufen sind, bis zum 30. April
2021
Achtung: Die Verlängerung gilt nicht für die Ausreise aus
dem Staatsgebiet
- Was ist das?
Die elektronische Identitätskarte ist ein Ausweis, mit dem die Identität einer Person bescheinigt wird. Sie wird nur für Bürgerinnen und Bürger ausgestellt, die in der Gemeinde Bozen ansässig sind.
- Wie lange ist die elektronische Identitätskarte
gültig?
- 3 Jahre für Kinder von 0 bis 3 Jahren;
- 5 Jahre für Kinder und Jugendliche von 3 bis 18 Jahren;
- 10 Jahre für alle Volljährigen.
Die Identitätskarte verfällt am Tag des Geburtstages der betreffenden Person. Das Verfallsdatum ist auf der Karte angegeben.
- Wann kann die
Identitätskarte erneuert werden?
- Die Identitätskarten auf Papier und die elektronischen Identitätskarten, welche die Stadtgemeinde Bozen bis zum 31.01.2017 ausgestellt hat, können jederzeit erneuert werden. Zum Zeitpunkt der Erneuerung wird eine elektronische Identitätskarte ausgestellt.
- Die neuen elektronischen Identitätskarten, die ab Juli 2020 ausgestellt werden, können ab dem 180. Tag vor dem Verfallsdatum erneuert werden.
- Nur wenn sie beschädigt oder verloren gegangen ist oder wenn sie gestohlen wurde, kann sie schon vorher erneuert werden. In den beiden letztgenannten Fällen ist dafür jedoch die bei der Polizei eingereichte Anzeige vorzulegen.
- Was muss eine volljährige Person tun, um die elektronische Identitätskarte zu erhalten?
Sie muss zum vereinbartem Termin persönlich beim Schalter in der Vintlerstraße 16 erscheinen und folgende Unterlagen vorlegen:
- ein aktuelles Passfoto mit hellem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung (siehe Standard für Passfotos);
- die verfallene Identitätskarte oder einen anderen, gleichwertigen Personalausweis;
- bei Diebstahl oder Verlust: Kopie der Anzeige (Quästur oder Carabinieri).
- Falls die antragstellende Person Elternteil von Minderjährigen ist, muss die vom anderen Elternteil unterzeichnete Einwilligung zur Ausreise oder die einschlägige Ermächtigung des Vormundschaftsrichters vorgelegt werden.
Der Termin kann hier vereinbart werden.
- Was muss eine minderjährige Person tun, um die elektronische Identitätskarte zu erhalten?
Sie muss zum vereinbartem Termin in Begleitung der Erziehungsberechtigten beim Schalter in der Vintlerstraße 16 erscheinen.
- Für die Identitätskarte, die zur Ausreise berechtigt, ist die Einwilligung beider Elternteile erforderlich. Im Falle von Abwesenheit eines Elternteiles, braucht es die Ermächtigung des Vormundschaftsrichters beim Landesgericht. Die Unterschrift eines einzigen Elternteils genügt ausschließlich falls der andere verstorben ist oder dessen Sorgerecht aberkannt oder ausgesetzt wurde.
- Für die Identitätskarte, die nicht zur Ausreise berechtigt, genügt die Anwesenheit auch nur eines Elternteils.
Zustimmung zur Ausstellung der für die Ausreise gültigen Identitätskarte für Minderjährige
Notwendige Unterlagen:
- ein aktuelles Passfoto (mit hellem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) des/der Minderjährigen (siehe Standard für Passfotos);
- die verfallene Identitätskarte oder ein anderer, gleichwertiger Personalausweis, falls vorhanden;
- bei Diebstahl oder Verlust: Kopie der Anzeige (Quästur oder Carabinieri).
Kinder ab 12 Jahre unterschreiben ihre Identitätskarte selbst.
Der Termin kann hier vereinbart werden.
- Was muss eine ausländische Person tun, um die elektronische Identitätskarte zu erhalten?
Sie muss zum vereinbartem Termin persönlich beim Schalter in der Vintlerstraße 16 erscheinen und folgende Unterlagen vorlegen:
- ein aktuelles Passfoto mit hellem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung (siehe Standard für Passfotos);
- die verfallene Identitätskarte oder einen anderen, gleichwertigen Personalausweis;
- bei Diebstahl oder Verlust: Kopie der Anzeige (Quästur oder Carabinieri).
Minderjährige müssen von einer Person mit elterlichem Sorgerecht begleitet werden.
Die Identitätskarte, die für EU-BürgerInnen und Nicht-Eu-BürgerInnen ausgestellt wird, ist nicht für die Ausreise gültig.
Der Termin kann hier vereinbart werden.
- Wie kann eine Person, die sich nicht zum Schalter begeben kann, die elektronische Identitätskarte erhalten?
Falls die antragstellende Person sich aus triftigen Gründen nicht zum Schalter begeben kann (wegen einer schweren Krankheit, weil sie sich in einer Strafvollzugsanstalt befindet, weil sie Mitglied eines Klausurordens ist usw.) kann sie eine andere Person damit beauftragen. Die beauftragte Person muss beim Schalter die Unterlagen vorlegen, die bescheinigen, dass die antragstellende Person nicht persönlich erscheinen kann, sowie die Identitätskarte oder einen anderen Identitätsausweis und ein Passfoto der antragstellenden Person. Sie muss auch die Adresse angeben, an welche die elektronische Identitätskarte nach Abschluss des gesamten Verfahrens zugeschickt werden soll. Wird das Bestehen triftiger Gründe anerkannt, kann die beauftragte Person mit dem Gemeindepersonal einen Termin beim Domizil der antragstellenden Person vereinbaren, damit die Gesichtserkennung und die Unterschrift erfolgen können, die das Verfahren abschließen.
Sondervollmacht für den Antrage zur Austellung der elektronischen Identitätskarte
- Wann kann man die Willensäußerung für die Organ- und Gewebespende abgeben?
Anlässlich der Ausstellung bzw. Erneuerung ihrer Identitätskarte haben volljährige Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Bereitschaft oder Nichtbereitschaft zur Organ- und Gewebespende zu erklären.
Abänderungen der eigenen Willenserklärung können anlässlich der Erneuerung der Identitätskarte oder direkt bei den Gesundheitssprengeln oder beim eigenen Hausarzt vorgenommen werden.
Mehr Infos zur Organ- und Gewebespende
- Wieviel kostet die elektronische Identitätskarte?
- 22,00 Euro;
- 26,95 Euro, wenn die Identitätskarte wegen
Beschädigung, Verlust oder Diebstahl ausgestellt wird.
Wichtige Infos
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PIN und PUK der Elektronischen Identitätskarte, digitale Identifizierung: die Elektronische Identitätskarte dient nicht nur zur physischen Identifizierung der Person, sondern auch zu ihrer digitalen Identifizierung. Aus diesem Grund erhalten die Bürgerinnen und Bürger zwei Sicherheitscodes, den PIN und den PUK.
Die Codes werden in zwei Schritten geliefert: Die ersten vier Zahlen sind im letzten Blatt der Empfangsbestätigung enthalten, die der antragstellenden Person von den Angestellten am Schalter überreicht werden, während der zweite Teil danach, zusammen mit der beantragten Identitätskarte, in einem verschlossenen Umschlag ausgehändigt wird.Was muss man tun, wenn man PIN und PUK verliert?
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Bei Verlust des ersten Teils des PIN oder des PUK muss ein Termin beim Meldeamt vereinbart werden. Zum Termin die Identitätskarte mitbringen.
Terminvereinbarung unter diesem Link. -
Bei Verlust des zweiten Teils des PIN oder des PUK den Vordruck ausfüllen und unterschreiben und an die Stadtgemeinde Bozen weiterleiten: cie@gemeinde.bozen.it ( Antrag um Übermittlung CIE-PIN und CIE-PUK)
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Wer keine E-Mail-Adresse hat, muss einen Termin beim Meldeamt vereinbaren. Zum Termin die Identitätskarte mitbringen.
Terminvereinbarung unter diesem Link.
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Die antragstellende Person erhält die elektronische Identitäskarte nicht direkt am Schalter, sondern sie wird ihr innerhalb von 6 Arbeitstagen ab dem Antrag von der staatlichen Münzprägeanstalt an die von ihr angegebene Adresse zugeschickt.
- Es besteht die Möglichkeit, in folgenden außerordentlichen Fällen die unmittelbare Ausstellung der Identitätskarte auf Papier zu beantragen: Wenn man ohne Pass ist und dringend ein Dokument für die Ausreise braucht (in diesem Fall sind angemessene Unterlagen notwendig, die dies belegen); wenn die Daten der antragstellenden Person, die im Meldeamt, bei der Steuerbehörde und im staatlichen Register der Meldeämter gespeichert sind, nicht übereinstimmen und dieses Problem nicht binnen kurzer Zeit behoben warden kann; wenn die antragstellende Person im Verzeichnis der im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger (AIRE) eingetragen ist (bis zur Implementierung der Vorgehensweise laut Rundschreiben des Innenministeriums 11/2019).
Antrag um dringende Ausstellung der Identitätskarte
- In Fällen erwiesener und unaufschiebbarer Dringlichkeit kann die Identitätskarte auf Papier auch für nicht in Bozen ansässige Personen ausgestellt werden. Dazu muss die Wohnsitzgemeinde jedoch eine entsprechende Unbedenklichkeiterklärung abgeben.
- Gemäß Rundschreiben des Innenministeriums vom 9. Juli 2019 stellt die Bestätigung auf Papier des Antrags für die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte einen gültigen Personalausweis im Zeitraum zwischen dem Antrag und der Ausstellung dar. Sie kann auch für die Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben und Ausschreibungen, für die Nutzung sozialer und sanitärer Dienste usw. benutzt werden. Die Überprüfung der Gültigkeit der Bestätigung auf Papier kann mit der einschlägigen App anhand des seitlich vom Foto "QR-Code" vorgenommen werden
- Ein Termin in bewiesenen dringenden Fällen, ist unter dem Nummer 0471/997124 (von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr) erhaltbar
Die Länder, in die man auch nur mit der Identitätskarte einreisen kann, sind auf der Webseite Viaggiare Sicuri" des Außenministeriums veröffentlicht.
Verantwortlicher/e |
Dr. Manuela Buonfrate |
---|---|
Kontakt |
Amt für Demographische Dienste |
PEO (Gewöhnliche E-Mail) | |
Tel. |
0471 997124, 9.00-12.00 Uhr |
Die E-Mail-Adressen der MitarbeiterInnen der Gemeinde Bozen sind nach folgendem Schema aufgebaut: Vorname.Nachname@gemeinde.bozen.it | |
Abteilung | 1. Allgemeine Angelegenheiten und Personalwesen |
Anlagen:
- 1. Sondervollmacht für den Antrage zur Austellung der elektronischen Identitätskarte(Aktualisierung: 28.8.2020) (File pdf, 102 Kilobyte)
- 2. Zustimmung zur Ausstellung der für die Ausreise gültigen Identitätskarte für Minderjährige(Aktualisierung: 28.8.2020) (File pdf, 93 Kilobyte)
- 3. Zustimmung zur Ausstellung der für die Ausreise gültigen Identitätskarte des anderen Elternteils von Minderjährigen (Aktualisierung: 28.8.2020) (File pdf, 93 Kilobyte)
- 4. Antrag um dringende Ausstellung der Identitätskarte (Aktualisierung: 28.8.2020) (File pdf, 105 Kilobyte)
- Rundschreiben des Innenministeriums Nr. 9/2019Beleg des CIE-Antrags - Ausweisdokument (in italienischer Sprache) (File pdf, 328 Kilobyte)
- Standard für Passfotos (File pdf, 515 Kilobyte)
- Antrag um Übermittlung von PIN und PUK für die CIEAn die E-Mail-Adresse cie@gemeinde.bozen.it senden (File pdf, 102 Kilobyte)