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Erneuerung der Erklärung über den gewöhnlichen Aufenthaltsort

Mit der Aufenthaltserklärung bestätigen Nicht-EU-BürgerInnen, dass sie an ihrem Wohnort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und dass ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängert wurde

Bild: 1.4 Anagrafe dichiarazione dimora stranieri
© www.freepik.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger müssen innerhalb von 60 Tagen nach der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung beim Meldeamt die Erklärung zu ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort erneuern.

Wird diese Erklärung nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Verfall der Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt, erhält der oder die Betroffene ein Schreiben des Meldeamtes, in dem er oder sie aufgefordert wird, die Erklärung innerhalb von 30 Tagen nachzureichen und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorzulegen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, wird die Person aus den Meldeamtsregistern gestrichen.

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz in Bozen, deren Aufenthaltsdokument verfallen ist

So geht's

  • Online über das Portal des Meldeamtes SDO: Klicken Sie dazu einfach auf das erste grüne Feld unter dem Text!
  • Persönlich: Klicken Sie auf das zweite grüne Feld unten, um einen Termin mit dem zuständigen Meldebeamten bzw. der zuständigen Meldebeamtin zu beantragen.
Hinweis:

Stimmen der Vorname, der Nachname, der Geburtsort oder das Geburtsdatum auf der Aufenthaltsgenehmigung nicht mit den Angaben im Reisepass oder in einem anderen Ausweisdokument überein, muss vor Abgabe der Erklärung zum gewöhnlichen Aufenthalt ein Termin im Meldeamt vereinbart werden, um die meldeamtlichen Daten richtigzustellen.

1.4 SDO - Demographische Dienste Online
1.4 Terminvereinbarung beim Meldeamt
So erreichen Sie uns
Amt für demographische Dienste

Meldeamt - Standesamt - Staatsangehörigkeit - Wahlamt

Weitere Details

Bild: Amt für demographische Dienste - Vintlerstraße 16 (2024)

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

Neue Aufenthaltsgenehmigung und Reisepass.

Sonderfälle

Wer ein Aufenthaltsdokument als “Asylbewerber/Asylbewerberin”, nach dem “Dublin-Abkommen” oder als Person „mit Asylstatus” hat, muss zum Termin das neue Aufenthaltsdokument sowie das Reisedokument für AusländerInnen oder die Identitätskarte mitbringen. 

Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger, die das Staatsgebiet wieder verlassen, müssen die Erklärung über den Verzug ins Ausland ausfüllenFormular .

Kontakt

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Gültig ab 01.11.2021
Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

Weitere Details

Weitere Informationen

Bürgerschalter für demografische Dienste Firmian

Der Präsenzschalter mit Terminbuchung für die Ausstellung der elektronische Identitätskarte (CIE) und Wohnsitzwechsel

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Letzte Änderung:Montag, 31. Juli 2023