Allgemeine Informationen
Damit die Personen mit Behinderungen ihre Sonderrechte geltend machen können, erhalten sie den EU-Parkausweis. Dieser Parkausweis ist streng persönlich, und das Original muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs, das die Person mit Behinderungen benutzt, angebracht werden.
Der EU-Parkausweis ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und er gilt in ganz Italien. Er darf nur verwendet werden, wenn die Person mit Behinderungen ebenfalls im Fahrzeug ist oder kurz vorher aus dem Fahrzeug ausgestiegen ist oder in Kürze wieder abgeholt wird.
Mit dem EU-Parkausweis darf man durch die verkehrsberuhigte Zone und die Fußgängerzone fahren, auch wenn die Durchfahrt in diesen Zonen nur für eine Kategorie von Fahrzeugen erlaubt ist, die Transportdienste von öffentlichem Interesse durchführen. Mit dem EU-Parkausweis darf man auf den Vorzugsspuren und in den Schulzonen fahren und man darf kostenlos und ohne zeitliche Beschränkung auf den Stellplätzen parken, die als Behindertenparkplätze ausgewiesen sind, sowie auf den Stellplätzen mit begrenzter Parkdauer. Wenn der Behindertenparkplatz bereits besetzt oder nicht frei ist, dürfen Personen mit Behinderungen mit ihrem Fahrzeug kostenlos auf den kostenpflichtigen Parkplätzen parken. Der EU-Parkausweis ist 5 Jahre gültig und kann verlängert werden.
Er kann auch eine kürzere Geltungsdauer haben. In diesen Fällen wird die Geltungsdauer vom Gesundheitsbezirk Bozen festgelegt.