- Demographische Dienste
- Ausstellen von Bescheinigungen und Dokumente
- Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft
- Aktive Teilnahme am öffentlichen Leben
- Heiraten
- Ins Ausland gehen
- Reisepass
- Wohnsitzverlegung ins Ausland
- Im Ausland lebende italienische Staatsbürger
- Im Ausland ansässige italienische Staatsbürger, die im Verzeichnis A.I.R.E. eingetragen sind
- Informationen für im Ausland lebende italienische Staatsbürger
- Sicher reisen
- Medizinische Versorgung im Ausland
- Impfungen
Im Ausland ansässige italienische Staatsbürger, die im Verzeichnis A.I.R.E. eingetragen sind
Die italienischen Staatsbürger, die ihren Wohnsitz von einer italienischen Gemeinde ins Ausland verlegen, sind verpflichtet, binnen 90 Tagen ab Einwanderung in den ausländischen Staat das bezirksmäßig zuständige Konsulat darüber in Kenntnis zu setzen.
Das Konsulat muss auch über Änderungen des Zivilstandes (Eheschließung, Scheidung usw.) und Änderungen des Wohnsitzes oder der Adresse informiert werden (90 Tage Meldefrist).
Die Personen, die im Verzeichnis A.I.R.E eingetragen sind, besitzen alle Rechte laut den einschlägigen Gesetzen, u.z.:
- sie besitzen das aktive Wahlrecht;
- sie können während des Zeitraumes ihres Aufenthaltes im Ausland einige Bescheinigungen anfordern;
- sie behalten die italienische Staatsbürgerschaft; ·
- bei Vorlage der Bescheinigung über die Löschung aus den Listen des Meldeamtes wegen Abwanderung ins Ausland erhalten sie das Recht auf Zollfreiheit für Gegenstände und Hausrat in ihrem Eigentum;
- im Falle einer dauerhaften Rückkehr nach Italien werden sie wieder in die Listen des Meldeamtes eingetragen (diese Bestimmung gilt nicht für eine saisonal bedingte Rückkehr oder wegen Urlaub oder aus anderen Gründen, die eine befristete Dauer haben).
Notwendige Dokumente |
Eintragung in das Verzeichnis A.I.R.E.:
Wiedereintragung in die Listen der in der Gemeinde Bozen ansässigen Personen:
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Rechtsquellen | Gesetz Nr. 470 vom 27.10.1988 und Durchführungsverordnung (DPR Nr. 323 vom 6.9.1989). |
Verantwortlicher/e |
Dr. Manuela Buonfrate |
Kontakt |
Amt für demographische Dienste Vintlerstraße 16 - 1. Stock, Schalter Nr. 2-3 |
PEC (Zertifizierte E-Mail) | |
PEO (Gewöhnliche E-Mail) | |
Tel. |
Tel. 0471 997128, 8.30-10.30 Uhr |
Fax | 0471 997 169 |
Die E-Mail-Adressen der MitarbeiterInnen der Gemeinde Bozen sind nach folgendem Schema aufgebaut: Vorname.Nachname@gemeinde.bozen.it |