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Besetzung vom öffentlichem Grund mit Zufahrten
Der Antrag um Genehmigung einer Zufahrt kann vom Besitzer der Liegenschaft, von einem der Miteigentümer (mit Vollmacht der anderen Miteigentümer) oder vom Hausverwalter im Auftrag der Miteigentümer eingereicht werden.
Nach Erhalt der Genehmigung muss der Antragsteller das von der geltenden Straßenordnung vorgesehene Schild anfordern und anbringen, auf dem die Nummer angegeben ist, welche der Zufahrt bei Erteilung der betreffenden Genehmigung zugewiesen wurde.
Wird eine Zufahrt nicht mehr gebraucht, so muss dies dem Amt mitgeteilt, das Schild entfernt und der Gehsteig wieder hergestellt werden.
Notwendige Dokumente |
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Kosten |
2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro (eine für den Antrag und eine für die Genehmigung). |
Kontakt | Stadtgemeinde Bozen Amt für Mobilität Gumergasse 7, 5. Stock |
Ansprechperson/en: | Selene Spornberger (Zimmer 508) - Tel. 0471 997 204 |
Öffnungszeiten | Mo, Mi, Fr: 9.00-12.00 Uhr Di: 8.30-13.00 Uhr Donnerstag Bürgertag: 8.30-13.00 und 14.00-17.30 Uhr |
PEC (Zertifizierte E-Mail) | |
PEO (Gewöhnliche E-Mail) |
Anlagen:
- Besetzung vom öffentlichem Grund mit Zufahrten: Ausstellung der Konzession Aktualisierung: Juni 2019 (File pdf, 84 Kilobyte)
- Durchfahrt: Sichtwinkel für Fahrzeude (File pdf, 35 Kilobyte)
- Durchfahrt: Sichtwinkel Fußgänger (File pdf, 34 Kilobyte)
- Sichtwinkel für Fahrzeude (File pdf, 40 Kilobyte)