Allgemeine Informationen
Mit der Bestätigung der Zweckbestimmung bescheinigt die Gemeinde, welcher Nutzungskategorie ein bestimmtes Gebäude zugeordnet ist, d. h., sie gibt Auskunft darüber, ob eine Liegenschaft Wohnzwecken dient oder als Büro, Handels- oder Handwerksgebäude oder Produktionsstätte eingestuft ist.
Die Bestätigung der Zweckbestimmung wird ausgestellt, wenn jemand eine Handelstätigkeit, ein Handwerk oder einen Freiberuf im Gebäude anmelden möchte oder die Liegenschaft verkauft oder vermietet werden soll. Grundsätzlich kann die Bestätigung aber auch angefordert werden, wenn man die Zweckbestimmung der eigenen Liegenschaft überprüfen möchte.
Je nach Art der baulichen Nutzung können Gebäude folgenden Zweckbestimmungen zugeordnet werden:
- Wohnen
- Dienstleistung
- Einzelhandel
- gastgewerbliche Tätigkeit
- öffentliche Dienste und Einrichtungen von öffentlichem Interesse
- Handwerkstätigkeit, Industrie, Großhandel und Einzelhandel
- landwirtschaftliche Tätigkeit