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Allgemeine Informationen

  • Die Gemeinde überprüft und bestätigt auf Antrag von Privaten und nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen die auf der jeweiligen Parzelle bzw. den jeweiligen Parzellen vorhandene Baukapazität.
  • Sollte aus dieser Bestätigung hervorgehen, dass noch Baurechte vorhanden sind, können diese nach Maßgabe der "Verordnung über die grundbücherliche Behandlung des Baurechts laut Art. 2643 Abs. 1 Nr. 2-bis ZGB" (siehe Rundschreiben Nr. 6/2016 des Inspektorats für das Grundbuch) im Grundbuch eingetragen werden.

Kosten und Voraussetzungen

  • Stempelgebühr (bei Antragstellung zu entrichten)
  • Sekretariats- und Bearbeitungsgebühren 200,00 Euro
  • Stempelgebühr für die Ausstellung der Bestätigung

Fristen und Fälligkeiten

30
Tage
Maximale Bearbeitungszeit

Weitere Informationen

Schalter für Bauakten (S.B.A.)

Informations- und Abgabestelle, kurze technische Beratung

Weitere Details

Letzte Änderung:Dienstag, 21. März 2023