Allgemeine Informationen
- Die Gemeinde überprüft und bestätigt auf Antrag von Privaten und nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen die auf der jeweiligen Parzelle bzw. den jeweiligen Parzellen vorhandene Baukapazität.
- Sollte aus dieser Bestätigung hervorgehen, dass noch Baurechte vorhanden sind, können diese nach Maßgabe der "Verordnung über die grundbücherliche Behandlung des Baurechts laut Art. 2643 Abs. 1 Nr. 2-bis ZGB" (siehe Rundschreiben Nr. 6/2016 des Inspektorats für das Grundbuch) im Grundbuch eingetragen werden.