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Allgemeine Informationen

  • Die Baukonzession ist eine Ermächtigung des Bürgermeisters, ein bestimmtes Bauvorhaben im Einklang mit den Bestimmungen des Landesraumordnungsgesetzes umzusetzen.
  • Die Erteilung einer Baukonzession wird an der Amtstafel der Gemeinde bekannt gegeben.

So geht's

  1. Reichen Sie den Antrag auf Ausstellung einer Baukonzession und die dazugehörigen Unterlagen (siehe Gemeindebauordnung) über den Online-Dienst (klicken Sie auf das grüne Feld am Ende des Textes) ein.
  2. Der Bauantrag wird von einem/einer für die Projektüberprüfung zuständigen Techniker/-in geprüft, um sicherzustellen, dass das Projekt den geltenden Raumordnungs- und Bauvorschriften entspricht.
  3. Sofern erforderlich, wird das Projekt der Gemeindekommission für Raum und Landschaft vorgelegt.
  4. Spätestens 60 Tage nach Vorlage des Bauantrages oder der nachträglich angeforderten Unterlagen wird dem/der Bauantragsteller/-in das Ergebnis mitgeteilt.
  5. In bestimmten Fällen (siehe Art. 3 Abs. 5 der Gemeindebauordnung) werden die angrenzenden Eigentümer benachrichtigt. Diese haben 10 Tage Zeit, um das Projekt einzusehen.
  6. Der/die Bauantragsteller/-in entrichtet die berechneten Konzessionsgebühren.
  7. Die Baukonzession wird ausgestellt.
Fristen und Auflagen
  • Bauende: Das Bauwerk muss innerhalb von drei Jahren ab Baubeginn fertig gestellt werden.
  • Am Zugang zum Baustellengelände muss ein Baustellenschild angebracht werden. Das Schild muss die in der Gemeindebauordnung angeführten Angaben enthalten.

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
Hinweis!

Bitte verwenden Sie nur aktuelle Formulare. Veraltete Formulare werden nicht angenommen!

Formulare

Kosten und Voraussetzungen

Fristen und Fälligkeiten

60
Tage
Maximale Bearbeitungszeit

Weitere Informationen

Kosten und Gebühren

Gebühren für die Ausstellung der Baugenehmigung und die Einreichung der ZeMeT

Weitere Details

Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung des BVF (Beschränkungsindex der versiegelten Flächen) online

Der Beschränkungsindex der versiegelten Flächen (BVF) ist ein numerischer Wert, der Auskunft darüber gibt, wie viel Grundfläche durch ein Bauvorhaben versiegelt werden darf

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Online-Abgabeformalitäten - LG 11.08.1997, Nr. 13 online

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Letzte Änderung:Freitag, 15. März 2024