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Antrag auf Befahren einer öffentlichen Grünanlage

Die Genehmigung zum Befahren von Grünanlagen wird nur für bestimmte Fahrzeugkategorien und für eine begrenzte Zeit erteilt

Bild: 5.3.2 Verde giardineria prati talveraDSC 0080
© Comune di Bolzano/Redazione - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Das Betreten, Befahren und Abstellen von Fahrzeugen in den öffentlichen Grünanlagen der Stadt ist verboten.
→ Art. 20 der  Grünflächenordnung der Stadt Bozen

Die Fahrzeuge der nachstehend angeführten Kategorien dürfen die öffentlich genutzten Grünflächen befahren. Ein vorübergehendes Abstellen dieser Fahrzeuge ist ebenfalls zulässig.

Die Erlaubnis gilt für:

  • motorbetriebene Fahrzeuge für den Transport von Menschen mit Behinderung, die gemäß den geltenden Gemeinschaftsvorschriften als medizinische Hilfsmittel gelten
  • Rettungsfahrzeuge
  • Einsatzfahrzeuge
  • Fahrzeuge, die für die Pflege der Grünflächen genutzt werden
  • Fahrzeuge der Stadtverwaltung
  • private Fahrzeuge in besonderen Fällen und/oder bei kurzzeitiger Erfordernis, sofern die eine formale Erlaubnis der Stadtverwaltung vorliegt. Diese Fahrzeuge müssen im Schritttempo verkehren, wobei das Befahren der Grünflächen nur für jene Tätigkeiten erlaubt ist, die die Nutzung eines Kraftfahrzeugs erforderlich machen (Aufbau temporärer Strukturen, Suchaktivitäten usw.).Das Verkehren privater Fahrzeuge auf Grünflächen muss von der Stadtpolizei auf der Grundlage des Gutachtens des städtischen Dienstes für Grünflächeninstandhaltung genehmigt werden.

So geht's

  • Laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es aus
  • Senden Sie das Formular an 5.3.2@comune.bolzano.it oder 5.3.2@pec.bolzano.bozen.it und fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder eines gleichwertigen Ausweises bei, wenn das Formular nicht digital signiert ist.

Kosten und Voraussetzungen

2 Stempelmarken zu 16 Euro (1 für den Antrag und 1 für die Abgabe der Genehmigung)
32,00 Euro

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Donnerstag, 18. Mai 2023