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Antrag auf Benutzung des Blockhauses in Kohlern

Bild: 5.3 Blockhaus in Kohlern
© Gemeinde Bozen - Urheberlizenz

Allgemeine Informationen

Das Blockhaus in Kohlern ist eine Einrichtung der Gemeide Bozen, die den Schulen, öffentlichen Körperschaften, Vereinen und Verbänden zur Verfügung gestellt wird. Die Benutzung ist ausschließlich für Tätigkeiten zu didaktischen oder zu Erholungszwecken, auf keinen Fall für Tätigkeiten mit Gewinnabsicht, gestattet.

Laut geltender Gemeindeverordnung wird den Tätigkeiten zu didaktischen Zwecken der Vorzug gegenüber denen, die zur Erholung und Unterhaltung bestimmt sind, eingeräumt.

Das Blockhaus ist mit einer überdachten Veranda, Tischen, Bänken, einer Toilette und einem großen eingebauten Grill ausgestattet.

Das Blockhaus ist nicht mit dem Auto erreichbar. Die letzten 100 Meter sind zu Fuß zurücklegen. Keine Übernachtungsmöglichkeit.
Wird das Blockhaus wegen schlechten Wetters oder aus anderen Gründen nicht benutzt, kann der Antragssteller ein neues Datum für die Benutzung des Blockhauses mit dem zuständigen Amt vereinbaren oder die Rückerstattung des bereits eingezahlten Betrags erhalten

WICHTIG:

Es wird daran erinnert, daß Abfälle mitgenommen werden müssen. Das Blockhaus muß nach Benutzung sauber und ordentlich hinterlassen werden.

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Wer kann das Ansuchen stellen

Eine öffentliche Körperschaft, Schule, Sportverein oder Verband (nicht für Privatbürger).

So geht's

Die Benutzung des Blockhauses kann jederzeit zwischen April - Oktober des laufenden Jahres beantragt werden.

Der Antrag (siehe Formular unten) erfolgt schriftlich an das Amt für Umweltschutzes der Gemeinde, welches den Interessenten einen Bestätigungsbrief samt Auskunft über die Aushändigung des Schlüssels zukommen läßt. Die Einzahlung erfolgt innerhalb des letzten Tages vor der Benutzung des Blockhauses.

Bearbeitungszeit:
Da Bildungsinitiativen Vorrang haben, wird die Bewilligung zur Nutzung der Hütte für Freizeitaktivitäten nicht früher als einen Monat nach dem Antragsdatum erteilt, auch wenn der Antrag früher gestellt wurde.

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
  • Schriftlicher Antrag in dem alle Daten (Adresse, St.Nr., Telefon) des Vereines, der Körperschaft, u.s.w. angegeben sind und der vom rechtlichen Vertreter unterschrieben ist
  • Fotokopie der Identitätskarte des rechtlichen Vertreters 

Termin: mindestens vier Tage vor der Benutzung des Blockhauses

Formulare

Kosten und Voraussetzungen

Kosten: Die Miete beträgt Euro 50,00 + MWSt. pro Tag.
Von der Zahlung der Miete befreit sind:

  • Schulen und andere öffentliche Körperschaften, wenn das Blockhaus zu wissenschaftlichen und didaktischen Zwecken angemietet wird;
  • Verbände und Vereine, die in Zusammenarbeit mit oder im Auftrag der Gemeinde ihre Tätigkeit durchführen.

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Dienstag, 06. Juni 2023