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Besetzung öffentlichen Grundes mit Müllbehältern

Antrag um Ausstellung einer Konzession für die Besetzung öffentlichen Grundes mit Restmüll- und Biomüllbehältern

Bild: 5.3 Müllbehältern
© www.pixabay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Wer kann das Ansuchen stellen

Privatpersonen, Handelsbetriebe und Kondominien, die keine Möglichkeit haben, die Müllbehälter auf einer Fläche in ihrem Eigentum abzustellen (Die Gemeindeverwaltung überprüft das Fehlen einer geeigneten Fläche im Rahmen eines Lokalaugenscheins).

So geht's

  • Laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es aus
  • Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular an die Pec-Mail-Adresse 5.2.0@pec.bolzano.bozen.it
  • Wenn Sie keine Pec-Mail-Adresse besitzen, schicken Sie das Antragsformular an die folgende E-Mail-Adresse: 5.2.0@gemeinde.bozen.it. Wenn Sie das Antragsformular nicht digital unterzeichnen können, fügen Sie die Kopie Ihres Personalausweises oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments bei.

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
  • Antrag um Besetzung öffentlichen Grundes mit Müllbehältern
  • 2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro in elektronischer Form zu entrichten mittels Eigenerklärung über die Bezahlung der Stempelsteuer (siehe Formular im Anhang)
  • Kopie des Belegs über die Bezahlung der Bearbeitungsgebühren von 25,00 Euro (herabgesetzt auf 10,00 Euro für Onlus-Vereine und Veranstaltungen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke)
Formulare

Kosten und Voraussetzungen

2 Stempelmarken (zu je 16,00 Euro in elektronischer Form zu entrichten mittels Eigenerklärung über die Bezahlung der Stempelsteuer (siehe Formular))
32,00 Euro
Bearbeitungsgebühren (herabgesetzt auf 10,00 Euro für Onlus-Vereine und Veranstaltungen für wohltätige und gemeinnützige Zwecke)
25,00 Euro
Wichtig!

Die Konzession hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab dem 1. Januar des Jahres, in dem der Antrag um Ausstellung der Konzession eingereicht worden ist.

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Mittwoch, 28. Juni 2023