Beschreibung
Art des Dokuments
Die Verordnung 03/09/2018, Prot. 0145323, die ab 1. Juli 2019 in Kraft ist, sieht für das Stadtzentrum von Bozen und für den Moritzinger Weg im Abschnitt zwischen dem Blutspenderplatz und der Vittorio-Veneto-Straße ein vorbeugendes Fahrverbot nach den Vorgaben des Landesluftqualitätsplanes vor und zwar jeweils von Montag bis Freitag (Feiertage ausgenommen) von 7:00 bis 10:00 Uhr und von 16:00 bis 19:00 Uhr außer in erwiesenermaßen dringenden und notwendigen Fällen, für alle Fahrzeuge der Klassen Euro 0, Euro 1 und Euro 2 Diesel und Euro 3 Diesel.
Alle Mopeds und Motorräder sind von diesen Verboten ausgenommen.
→ Die diesbezügliche Verordnungen finden Sie hier.