Einführung zu den Fachplänen
Gegen Ende der Neunzigerjahre liefen in mehreren italienischen
Gemeinden Verfahren zur Planung von Diensten an der Person an. Mit
dem Sozialplan der Jahre 2000-2003 hat auch die Stadt Bozen diesen
Weg beschritten und auf diese Weise die gesamtstaatliche
Gesetzgebung antizipiert, die mit dem Gesetz 328/2000 absolut
innovative Konzepte und Prinzipien hinsichtlich der Organisation
dieser Dienste eingeführt hat.
Mit dem zweiten und bedeutenden, in der zweiten Hälfte des
Jahres 2002 angelaufenen Planungsprozess wurden, bei Beibehaltung
der allgemeinen Prinzipien des ersten Plans, weitere stark
innovative Elemente eingeführt - wobei es sich in erster Linie
um eine neue Plankonzeption handelt, mit der der Sozialpolitik im
Vergleich zur Vergangenheit neue Aufgaben übertragen
werden.
Aus dem Sozialplan für die Lebensqualität in der Stadt
Bozen 2004 - 2006 sind verschiedene, teils von der Stadtgemeinde
und teils vom Betrieb für Sozialdienste Bozen koordinierte
Fachpläne hervorgegangen:
- Fachplan für Senioren, vom Amt für Sozialplanung der Gemeinde koordiniert
- Fachplan für Kleinkinder, vom Amt für Familie, Frau und Jugend ausgearbeitet
- Fachplan für Soziopsychiatrie, vom Amt für Menschen mit Behinderung und Psychischer Notlage des Betriebs für Sozialdienste Bozen ausgearbeitet
- Fachplan für soziale Eingliederung, vom Sozialsprengel Zentrum-Bozner Boden-Rentsch und vom Direktionsamt des Betriebs für Sozialdienste Bozen ausgearbeitet
- Fachplan für Frauen in Gewaltsituationen, vom Amt für Familiendienste des Betriebs für Sozialdienste Bozen ausgearbeitet
- Fachplan für Suchtkrankheiten, vom Sozialsprengel Europa - Neustift des Betriebs für Sozialdienste Bozen ausgearbeitet
- Fachplan für Menschen mit Behinderung, vom Amt für Menschen mit Behinderung und in psychischer Notlage des Betriebs für Sozialdienste Bozen ausgearbeitet.
- Fachplan für Minderjährige.
Die Fachpläne sind online zugänglich, nach und nach bis sie fertiggestellt werden.