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Einzelhandel auf öffentlichem Grund (Wanderhandel)

Hier erfahren Sie, wie sie vorgehen müssen, um eine mobile Verkaufstätigkeit (Märkte, Messen) auf öffentlichem Grund aufzunehmen, zu ändern oder einzustellen

Bild: Mercato via rovigo
© Gemeinde Bozen / Redaktion - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Einzelhandel auf öffentlichem Grund (Wanderhandel) betreiben möchten oder wenn Sie diese Handelstätigkeit ändern bzw. einstellen möchten, müssen Sie eine Tätigkeitsmeldung (ZMT - SCIA) einreichen. Diese ist erforderlich:

  • bei Eröffnung eines neuen Handelsbetriebs
  • bei einer Änderung der geschäftsführenden Person
  • bei Änderung des Rechtssitzes
  • bei Nachfolge
  • bei Einstellung der Handelstätigkeit auf öffentlichem Grund

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Kaufleute, die eine Einzelhandelstätigkeit auf öffentlichem Grund (Wanderhandel) aufnehmen wollen oder diese bereits ausüben.

So geht's

Sowohl die Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) als auch die Hygienemeldung (nur bei Lebensmitteleinzelhandel) sind nur online über das SUAP-Portal durch Anklicken des grünen Banners unten vorzunehmen.

Um Ihre Tätigkeit melden zu können, müssen Sie sich zunächst mit ihrem SPID, Ihrer elektronischen Identitätskarte oder Ihrer Bürgerkarte ausweisen. Außerdem benötigen Sie eine digitale Unterschrift und eine PEC-Mail-Adresse.

Anmeldung
Elektronische Identitätskarte
Bürgerkarte
SPID 1. Sicherheitsstufe

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

Legen Sie ihrer Tätigkeitsmeldung folgende Unterlagen bei:

  • Überweisungsbestätigung Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,00 Euro. So können Sie die Bearbeitungsgebühr entrichten:
    • durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus, Gumergasse 7, Erdgeschoss, Einzahlungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr” oder
    • durch Überweisung auf das Konto der Stadtgemeinde Bozen der Südtiroler Volksbank - IBAN IT28 A058 5611 6130 8057 1315 836, Überweisungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr”
  • Kopie eines Ausweisdokuments des Inhabers/der Inhaberin oder des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin des Unternehmens (+ Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist)
  • Nur für Lebensmittelbetriebe:
    a) Kopie eines Ausweisdokuments des/der Verkaufsverantwortlichen (+ Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Perosn Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist)
    b) Nachweis über die Ernennung eines/einer Verkaufsverantwortlichen
    c) Einzahlungsbestätigung im Zusammenhang mit der Hygienemeldung (20 Euro)
Termine und Fristen

Nach der Abgabe der Tätigkeitsmeldung (SCIA) über das SUAP-Portal kann die Tätigkeit sofort aufgenommen werden. Das Wirtschaftsamt der Stadtverwaltung hat 60 Tage Zeit, um zu prüfen, ob die Angaben in der Tätigkeitsmeldung korrekt sind.

Kosten und Voraussetzungen

Bearbeitungsgebühr (durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus oder durch Überweisung)
25,00 Euro
Um Einzelhandel auf öffentlichem Grund (Wanderhandel) zu betreiben, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
  • die Zuverlässigkeitsanforderungen (Art. 8 des LG Nr. 12/2019);
  • die beruflichen Voraussetzungen für eine Einzelhandelstätigkeit im Lebensmittelbereich (Art. 9 des LG Nr. 12/2019) erfüllen: Erklärung und/oder Unterlagen aus welchen die berufliche Befähigung  hervorgeht (im Besitz von einer der vom Art. 9 L.G. Nr. 12/2019 vorgesehenen beruflichen Voraussetzungen zu sein).

Kontakt

Telefon:
0471 997 552

Telefon:
0471 997 346

E-Mail:
8.3.0@gemeinde.bozen.it

PEC:
8.3.0@pec.bolzano.bozen.it

Gültig ab 01.01.2021
Mo.
09:00 - 12:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
09:00 - 12:00
Do.
08:30 - 13:00, 14:00 - 17:30
Fr.
09:00 - 12:00
8.3 Amt für Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen

CUP für Veranstaltungen, Feste und Gastgärten, Standplatzgebühren, Handelsgenehmigungen und Lizenzen

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Letzte Änderung:Mittwoch, 10. Januar 2024