Genehmigung für die Aufstellung von ständigen oder zeitweiligen Werbeanlagen, Berufschildern, Leuchtschildern....
Wichtig!
- Die Genehmigung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und kann mit einem neuen Gesuch erneuert werden
- Der Inhaber der Erlaubnis muß zur Bezahlung der Werbesteuer (wenn geschuldet) beim Amt des Konzessionärs für den Dienst für Werbung und Plakatierung die Meldung vorlegen.
Kontakt |
Für die Einreichung der Anfrage:
Für technische Informationen:
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Für Informationen |
Für Informationen über die Werbesteuer:
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PEO (Gewöhnliche E-Mail) | |
PEC (Zertifizierte E-Mail) |
Download:
- Genehmigung für die Aufstellung von Werbeanlagen (file pdf, 114 Kilobyte)