Allgemeine Informationen
Die elektronische Identitätskarte ist ein Ausweis, mit dem die Identität einer Person bescheinigt wird.
Die Geltungsdauer der elektronischen Identitätskarte beträgt:
- 3 Jahre bei Kindern zwischen 0 und 3 Jahren;
- 5 Jahre bei Kindern und Jugendlichen zwischen 3 und 18 Jahren;
- 10 Jahre bei Erwachsenen.
Wann kann ich die Identitätskarte erneuern lassen?
- Die Identitätskarte wird in der Regel frühestens 180 Tage vor dem Ende der Geltungsdauer der aktuell geltenden Karte erneuert.
- Elektronische Identitätskarten oder Identitätskarten in Papierform, die die Stadtgemeinde Bozen bis zum 31.01.2017 ausgestellt hat, können jederzeit durch eine neue elektronische Identitätskarte ersetzt werden.
- Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl kann die elektronische Identitätskarte ebenfalls jederzeit neu ausgestellt werden. Bringen Sie hierfür bitte die Verlust- oder Diebstahlsanzeige mit, die sie bei der Polizeibehörde gestellt haben.