Wissenswertes
- Südtirol Monitoring Phase 2 - Bozen
- Covid-19/Coronavirus: Verordnungen des Landeshauptmannes und Auskünfte
- Dringende und notwendige Bürgermeisterverordnungen bezüglich des Notfalles Covid-19
- Unterbrechung von Abschnitten des Radweges entlang dem rechten Etsch- (Verbrennungsanlage Bozen Süd) und Eisackufer (zwischen der Rom- und der Palermobrücke) wegen Baumfällarbeiten vom 1. März bis 2. April 2021, Mo/Fr von 7 bis 17 Uhr
- Die Gemeinde Bozen auf der App IO
- Individuelle Raucherentwöhnungstherapie der Raucherberatungsstelle des Südtiroler Sanitätsbetriebes
- Öffentlicher Wettbewerb nach Prüfungen zur Besetzung von 6 Stellen als spezialisierter Arbeiter Hydrauliker mit unbefristetem Vertrag (4. FE) in Vollzeit - 38 Wochenstunden - Fälligkeit: 29. März 2021
- Erstellung von einem Verzeichnis der Kommissionsmitglieder für öffentliche Wettbewerbe für die Berufsbilder der ehemaligen Führungslaufbahn - Einreichstermin: 31. März 2021
- Bis einschließlich 5. März 2021 ist es möglich sich in die Liste der Anwärter für die befristete Aufnahme für das Berufsbild als spezialisierter Arbeiter Gärtner (4. FE) einzutragen
- Mobilität zwischen Körperschaften für die Besetzung von 1 Stelle als Funktionär/in der Verwaltung mit unbefristetem Vertrag (8. FE) in Vollzeit 38 St./Woche - Die Stelle wird dem Amt für Wirtschaft und Konzessionen zugewiesen - Fälligkeit: 5. März 2021
- Ausleihe mit Buchungspflicht in den Gemeindebibliotheken vom 8. Februar bis 14. März 2021
- Kinderferien im Vorschulalter / Kinderferien 2021: Online-Anmeldungen vom 8. Februar bis 26. März 2021
- Schließung der Oswaldpromenade, auf dem Abschnitt zwischen dem Aussichtspunkt ca. 200 Meter vom Hotel Eberle entfernt und dem Zufahrtstor des Hotel Eberle
- Mitteilung über die Einleitung des Verwaltungsverfahrens von Amts wegen bezüglich der Erneuerung der Konzessionen für die Standplätze für Handel auf öffentlichen Flächen bis zum 31.12.2032
- Erhebung der Körpertemperatur am Eingang der Gemeindeämtern
- Störungen bei der öffentlichen Beleuchtung: Ab dem 1. Juni 2020 neues Unternehmen mit der Abwicklung der Störmeldung beauftragt
- Verlängerung der Gültigkeit der Identitätskarten, die ab 31. Januar 2020 abgelaufen sind, bis zum 30. April 2021
Verlängerung der Gültigkeit der Identitätskarten, die ab 31. Januar 2020 abgelaufen sind, bis zum 30. April 2021
Achtung: Die Verlängerung gilt nicht für die Ausreise aus dem Staatsgebiet
(News am 22.12.2020 aktualisiert)
Wir weisen die Bürger und Bürgerinnen darauf hin, dass im Sinne des Art. 104 des GD Nr. 18 vom 17.3.2020 betreffend Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie ("Maßnahmen zur Stärkung des nationalen Gesundheitsdienstes und wirtschaftliche Unterstützung für Familien, Arbeitnehmer und Unternehmen im Zusammenhang mit der epidemiologischen Notlage durch COVID-19", AdR Nr .70 vom 17.3.2020) die Gültigkeit der von den öffentlichen Verwaltungen ausgestellten und am 31. Januar 2020 verfallenen oder danach verfallenden Identitäts- und Erkennungsausweise bis zum 30. April 2021 verlängert wird (gemäß Änderungen des Ges. Nr. 159 vom 27. November 2020).
Achtung: Zu Ausreisezwecken bleibt hingegen das im Ausweis angegebene Verfallsdatum gültig!
Wir erinnern daran, dass folgende Dokumente der Identitätskarte gleichgesetzt sind:
- Reisepass
- Führerschein
- Bootsführerschein
- Befähigung für die Bedienung von Heizanlagen
- Waffenschein
- Erkennungsausweise mit Foto und Stempel oder anderen
gleichwertigen Kennzeichen, welche von einer öffentlichen
Behörde ausgestellt wurden."
(Art. 35 Absatz 2 des D.P.R 445/2000 i.g.F.).
Sollten Sie über kein gültiges Erkennungsdokument verfügen oder sollte eine erwiesene dringende Notsituation bestehen, kann bei einer der nachfolgenden Kontaktadressen bzw. telefonisch ein Termin für die Ausstellung/Erneuerung der Identitätskarte beantragt werden:
- Pec: 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it
- E-Mail: cie@gemeinde.bozen.it
- Tel. 0471 997124 (montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr)