Wissenswertes
- Ab 28. Februar 2021 ist die Gemeinde Bozen auf der App IO
- Individuelle Raucherentwöhnungstherapie der Raucherberatungsstelle des Südtiroler Sanitätsbetriebes
- Öffentlicher Wettbewerb nach Prüfungen zur Besetzung von 6 Stellen als spezialisierter Arbeiter Hydrauliker mit unbefristetem Vertrag (4. FE) in Vollzeit - 38 Wochenstunden - Fälligkeit: 29. März 2021
- Erstellung von einem Verzeichnis der Kommissionsmitglieder für öffentliche Wettbewerbe für die Berufsbilder der ehemaligen Führungslaufbahn - Einreichstermin: 31. März 2021
- Tendenzieller Verbraucherpreisindex (FOI ohne Tabakwaren)
- Bis einschließlich 5. März 2021 ist es möglich sich in die Liste der Anwärter für die befristete Aufnahme für das Berufsbild als spezialisierter Arbeiter Gärtner (4. FE) einzutragen
- BSB: Vom 22. bis zum 28. Februar 2021 teilweise Aussetzung der Aktivitäten in Präsenz in den Kinderhorten und Mikrostrukturen
- Mobilität zwischen Körperschaften für die Besetzung von 1 Stelle als Funktionär/in der Verwaltung mit unbefristetem Vertrag (8. FE) in Vollzeit 38 St./Woche - Die Stelle wird dem Amt für Wirtschaft und Konzessionen zugewiesen - Fälligkeit: 5. März 2021
- Nicht nur Kinderferien 2021
- Kinderferien im Vorschulalter / Kinderferien 2021: Online-Anmeldungen vom 8. Februar bis 26. März 2021
- Exhumierungen im Gemeinschaftsfeld 22 am städtischen Friedhof ab 8. März bzw. ab 20. September 2021
- Mitteilung über die Einleitung des Verwaltungsverfahrens von Amts wegen bezüglich der Erneuerung der Konzessionen für die Standplätze für Handel auf öffentlichen Flächen bis zum 31.12.2032
- Dringende und notwendige Bürgermeisterverordnungen bezüglich des Notfalles Covid-19
- Covid-19/Coronavirus: Verordnungen des Landeshauptmannes und Auskünfte
- Erhebung der Körpertemperatur am Eingang der Gemeindeämtern
- Einwanderung in Bozen - Ein Ratgeber zu den Dienstleistungen in elf Sprachen
- Störungen bei der öffentlichen Beleuchtung: Ab dem 1. Juni 2020 neues Unternehmen mit der Abwicklung der Störmeldung beauftragt
- Verlängerung der Gültigkeit der Identitätskarten, die ab 31. Januar 2020 abgelaufen sind, bis zum 30. April 2021
- Die Bozner Gemeindeapotheken haben sich der Plattform "Farmacie Gluten Free" angeschlossen
- Seab teilt mit
Tram-Volksabstimmung: die Anträge auf Zulassung von Wahlwerbung bis spätestens Dienstag den 22. Oktober 2019 - 24.00 Uhr eingereicht werden
Das Wahlamt gibt bekannt, dass
- die Anträge auf Zulassung von Wahlwerbung bis spätestens Dienstag den 22. Oktober 2019 - 24.00 Uhr im Wahlamt in der Vintlerstraße 16, Zimmer Nr. 0.09 im Erdgeschoss eingereicht werden müssen.
1) Wer seinen Antrag persönlich abgeben möchte, kann dies während der Amtszeiten tun:
- Mittwoch, 16. Oktober von 8.30 Uhr bis 13 Uhr
- Donnerstag, 17. Oktober von 8.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr
- Freitag, 18. Oktober von 8.30 bis 13 Uhr
- Montag, 21. Oktober von 8.30 Uhr bis 13 Uhr
- Dienstag 22. Oktober von 8.30 Uhr bis 13 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr
2) Für all jene, die ihren Antrag gesetzeskonform per E-Mail (1.4.0@gemeinde.bozen.it),
per Fax (0471 997151) oder
zertifizierter
E-Mail mit elektronischer Signatur (PEC 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it)
einreichen, ist der letztmögliche Termin Dienstag, der 22.
Oktober 2019, 24.00
Uhr.
Falls die E-Mail nicht digital unterzeichnet wird, muss ihr die
Kopie eines gültigen Identitätsausweises beigelegt
werden. Eine Kopie des Ausweises muss auch dann beigelegt werden,
wenn der Antrag per Fax eingereicht wird.
Die Anträge von Parteien oder politischen Gruppierungen,
die im Gemeinderat vertreten sind, sowie jene der InitiatorInnen,
die als eine einheitliche Gruppierung gelten, müssen von
mindestens einer der folgenden Personen unterzeichnet werden: im
Falle von Ratsfraktionen von dem/der Vorsitzenden, im Falle der
gemischten Ratsfraktion von den einzelnen Fraktionsmitgliedern, im
Falle der InitiatorInnen von dem/der Vorsitzenden des
entsprechenden Komitees oder von einer von ihm/ihr mit der
gesetzlichen Vertretung beauftragten Person.
Mit der Unterzeichnung der Anträge können auch andere
Personen betraut werden, sofern sie von einer der vorgenannten
Personen bevollmächtigt wurden und die Vollmacht dem Antrag
beigelegt wird. Die Unterschriften unter den Anträgen
müssen in diesem Fall von einer der im Art. 14 des G. Nr. 53
vom 21.März 1990 dazu vorgesehenen Personen beglaubigt
werden.