Wissenswertes
- Ab 28. Februar 2021 ist die Gemeinde Bozen auf der App IO
- Individuelle Raucherentwöhnungstherapie der Raucherberatungsstelle des Südtiroler Sanitätsbetriebes
- Öffentlicher Wettbewerb nach Prüfungen zur Besetzung von 6 Stellen als spezialisierter Arbeiter Hydrauliker mit unbefristetem Vertrag (4. FE) in Vollzeit - 38 Wochenstunden - Fälligkeit: 29. März 2021
- Erstellung von einem Verzeichnis der Kommissionsmitglieder für öffentliche Wettbewerbe für die Berufsbilder der ehemaligen Führungslaufbahn - Einreichstermin: 31. März 2021
- Tendenzieller Verbraucherpreisindex (FOI ohne Tabakwaren)
- Bis einschließlich 5. März 2021 ist es möglich sich in die Liste der Anwärter für die befristete Aufnahme für das Berufsbild als spezialisierter Arbeiter Gärtner (4. FE) einzutragen
- BSB: Vom 22. bis zum 28. Februar 2021 teilweise Aussetzung der Aktivitäten in Präsenz in den Kinderhorten und Mikrostrukturen
- Mobilität zwischen Körperschaften für die Besetzung von 1 Stelle als Funktionär/in der Verwaltung mit unbefristetem Vertrag (8. FE) in Vollzeit 38 St./Woche - Die Stelle wird dem Amt für Wirtschaft und Konzessionen zugewiesen - Fälligkeit: 5. März 2021
- Nicht nur Kinderferien 2021
- Kinderferien im Vorschulalter / Kinderferien 2021: Online-Anmeldungen vom 8. Februar bis 26. März 2021
- Exhumierungen im Gemeinschaftsfeld 22 am städtischen Friedhof ab 8. März bzw. ab 20. September 2021
- Mitteilung über die Einleitung des Verwaltungsverfahrens von Amts wegen bezüglich der Erneuerung der Konzessionen für die Standplätze für Handel auf öffentlichen Flächen bis zum 31.12.2032
- Dringende und notwendige Bürgermeisterverordnungen bezüglich des Notfalles Covid-19
- Covid-19/Coronavirus: Verordnungen des Landeshauptmannes und Auskünfte
- Erhebung der Körpertemperatur am Eingang der Gemeindeämtern
- Einwanderung in Bozen - Ein Ratgeber zu den Dienstleistungen in elf Sprachen
- Störungen bei der öffentlichen Beleuchtung: Ab dem 1. Juni 2020 neues Unternehmen mit der Abwicklung der Störmeldung beauftragt
- Verlängerung der Gültigkeit der Identitätskarten, die ab 31. Januar 2020 abgelaufen sind, bis zum 30. April 2021
- Die Bozner Gemeindeapotheken haben sich der Plattform "Farmacie Gluten Free" angeschlossen
- Seab teilt mit
Beratende Volksabstimmung vom 24.11.2019. Stimmabgabe am Wohnort der schwerkranken WählerInnen - Die Unterlagen müssen beim Wahlamt der Gemeinde ab Dienstag, 15. Oktober 2019 bis einschließlich 4. November 2019 eingereicht werden
Bei der Beratenden Volksabstiummung vom 24.11.2019 soll das verfassungsmäßig garantierte Wahlrecht auch durch die Möglichkeit zur Domizil-Stimmabgabe geschützt werden. An ihrem Wohnsitz können Wählerinnen und Wähler die Stimme abgeben, wenn sie von lebenserhaltenden Geräten abhängig sind oder wenn sie so schwer krank sind, dass auch ein Transport in den Wahlsitz mit dem Krankenwagen nicht möglich ist. Dieser wird bei jedem Wahlgang von der Gemeinde angeboten.
Zur Ausübung der Domizil-Stimmabgabe müssen die WählerInnen dem Bürgermeister der Gemeinde, in deren Wahllisten sie eingeschrieben sind, folgende Unterlagen einreichen:
- eine Erklärung auf
stempelfreiem Papier mit vollständiger Wohnungsadresse
und Telefonnummer, wenn möglich übermitteln, (für
die Wählern/Wählerinnen, die am Tag der
Volksabstimmung
das 16.
Lebensjahr vollendet haben, muss die Erklärung von einem
Elternteil oder vom Vormund unterschrieben werden), in welcher der
Bürger/die Bürgerin den Willen bekundet, seine/ihre
Stimme in der Wohnung abzugeben. Dieser Antrag muss ab Dienstag, 15.10.2019 bis am Montag,
4.11.2019 gestellt werden.
Zur Gewährung des Wahlrechts sind u.U. auch später eingereichte Anträge, soweit organisatorisch vertretbar, zulässig.
Im Antrag auf Domizilstimmabgabe muss die genaue Anschrift der Wohnung in der die/der Wahlberechtigte wohnt, und möglichst auch eine Telefonnummer für allfällige Mitteilungen angeführt werden. Dem Antrag muss die Kopie des Wahlausweises/ Wahlzulassungsschein und die ärztliche Bescheinigung des von einer Behörde des lokalen Sanitätsbetriebs (Amba Alagi-Strasse 33 - Bozen) designierten Arztes beigelegt werden. - ärztliche
Bescheinigung, die nicht mehr als 45 Tage vor dem Wahltermin
gemäß des Gesetzesdekretes vom 3. Jänner, Nr. 1 -
umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz vom 27.
Jänner 2006, Nr. 22 u.s.Ä. Aus der ärztlichen
Bescheinigung muss mit der gesetzlich vorgeschriebenen Formulierung
hervorgehen, dass die Umstände laut genannten Dekrets mit
einer Prognose von mindestens 60 Tagen bestehen.
Die ärztliche Bescheinigung kann auch auf die Notwendigkeit einer Begleitperson zur Ausübung des Wahlrechts hinweisen.
Anlagen:
- Bekundung des Willens zur Stimmabgabe von Seiten von Wählern, welche sich aufgrund von schwerer Krankheit nicht von ihrer Wohnung entfernen können Beratende Volksabstimmung vom 24. November 2019 (File word, 56 Kilobyte)