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Ansuchen um Ausstellung des digitalen Parkausweises für ansässige Bürgerinnen und Bürger

Der Parkausweis für die farbige Zone (bollino) ermächtigt zum Parken auf den Oberflächenparkplätzen - den sogenannten „weißen Parkplätzen“ - in den farbigen Zonen, in der Altstadt und in der verkehrsberuhigten Zone.

Allgemeine Informationen

Der digitale Parkausweis ermächtigt zum Parken in der “farbigen Zone/Altstadt/verkehrsberuhigten Zone”. Der digitale Parkausweis ersetzt den Parkausweis in Papierform, d.h. es muss kein Parkausweis mehr hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.

Die digitale Parkausweis ist an das Kfz-Kennzeichen gekoppelt und lautet auf den Namen des Fahrzeugeigentümers (oder der Person, die sie besitzt, beschränkt auf die in der Verordnung vorgesehenen Fälle).

Das Parkrecht verfällt, wenn die in der Anordnung vorgesehenen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, unabhängig von der Gültigkeit des digitalen Parkausweises. Zudem wird gemäß den Bestimmungen in der geltenden Straßenverkehrsordnung eine Geldbuße verhängt.

Die Parkausweise für Ansässige werden nur mehr in digitaler Form ausgestellt.
 

An wen sich diese Dienstleistung richtet

Bürgerinnen und Bürger, die in der Stadt Bozen ansässig sind und die Vorgaben in der „Anlage A“ der geltenden Verordnung des Bürgermeisters erfüllen ("Kriterien für die Parkraumnutzung”)

So geht's

Das Ansuchen um Ausstellung des digitalen Parkausweises muss ausschließlich online über das Portal myCivis eingereicht werden. Im Ansuchen muss erklärt werden, dass man die Voraussetzungen erfüllt, und es müssen die vorgesehenen Unterlagen beigefügt werden.

-->> Klicken Sie auf das grüne Feld unten und dann weiter zum Ansuchen.

Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • Elektronische Identitätskarte (CIE) oder
  • Nationale Servicekarte (CNS) oder
  • SPID Stufe 1
Hinweis

Der SPID für den Zugang zur digitalen Plattform kann kostenlos in den Bürgerzentren beantragt werden. Es ist eine Terminvormerkung notwendig unter BUKKO Lepida

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
  • Ansässige, die Eigentümer/innen des Fahrzeuges sind, müssen keine zusätzlichen Unterlagen beifügen.
  • In allen anderen Fällen müssen das Fahrzeugbüchlein und eine Unterlage beigefügt werden, aus der die Verfügbarkeit des Fahrzeuges hervorgeht. Eventuell muss auch die Bescheinigung über den Besitz der Voraussetzungen gemäß den Vorgaben in der Verordnung des Bürgermeisters beigefügt werden
Hinweis

Das Parkrecht in der farbigen Zone ist erst wirksam, sobald Sie vom zuständigen Amt die Bestätigung über die Ausstellung des digitalen Parkausweises erhalten haben. Liegt noch keine Bestätigung vor und Sie parken dennoch in der farbigen Zone, verstoßen Sie gegen die Parkregelung und es wird eine Geldbuße im Sinne der Straßenverkehrsordnung verhängt.

Die Stadtpolizei prüft anhand des Kfz-Kennzeichens, ob Sie parkberechtigt sind oder nicht. Daher werden keine Parkausweise in Papierform mehr ausgestellt.

Kosten und Voraussetzungen

Kostenlos, außer in den Sonderfällen laut Verordnung des Bürgermeisters (200,00 Euro/Jahr, siehe Art. 2 und Art. 4)
KOSTENLOS

TERMINE UND FRISTEN

Der digitale Parkausweis wird normalerweise einen Arbeitstag nach dem Eingang des Ansuchens ausgestellt, wenn das Ansuchen und die Unterlagen vollständig sind und über die digitale Plattform weitergeleitet wurden.

Sonderfälle

In den folgenden Fällen wird ein Parkausweis in Papierform ausgestellt, der gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden muss:

  • Juridische Personen und die Sonderfälle laut Verordnung des Bürgermeisters Nr. 32/2023. Diese Ansuchen müssen direkt bei der Stadtpolizei eingereicht werden.

Weitere Informationen

Achtung: 

Das Parken gilt als regelmäßig, solange alle angegebenen Anforderungen erfüllt sind, unabhängig vom Ablaufdatum des Parkausweises, der in jedem Fall höchstens 5 Jahre gültig ist. Nach Ablauf dieser Frist muss eine neue Erklärung in der oben genannten Weise eingereicht werden.
Aus diesem Grund ist es wichtig, die bereits übermittelten Daten zu aktualisieren, wenn sich Änderungen ergeben, die für das Recht auf Parken relevant sind

BERICHTIGUNG ODER ERGÄNZUNG EINER ERKLÄRUNG
Zur Berichtigung oder Ergänzung einer bereits abgegebenen Erklärung können Sie Folgendes senden:

  • eine Änderungsmitteilung oder
  • eine ergänzende Erklärung

 -->> Klicken Sie dazu auf das grüne Feld oben und folgen sie den Anweisungen!

Achtung!

Wenn Sie bereits einen Parkausweis in Papierform haben, brauchen Sie einen digitalen Parkausweis erst dann beantragen, wenn Ihr Parkausweis abläuft.

PARKAUSWEISE PRO HAUSHALT

Um zu überprüfen wieviele Parkausweise für Ihren Haushalt derzeit ausgestellt sind:

 -->> Klicken Sie auf das grüne Feld oben und folgen sie den Anweisungen!
 

 

 

Alle Neuigkeiten
Parkausweise ausgegeben ab 23.04.2018: Achtung Verfallsdatum!
Die Anträge auf Ausstellung eines neuen Parkausweises müssen online eingereicht werden
Tag der Veröffentlichung: 05.12.2023

Weitere Details

Bild: Mappa zone colorate Bolzano

Letzte Änderung:Dienstag, 30. Januar 2024