Allgemeine Informationen
Der digitale Parkausweis ermächtigt zum Parken in der “farbigen Zone/Altstadt/verkehrsberuhigten Zone”. Der digitale Parkausweis ersetzt den Parkausweis in Papierform, d.h. es muss kein Parkausweis mehr hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.
Die digitale Parkausweis ist an das Kfz-Kennzeichen gekoppelt und lautet auf den Namen des Fahrzeugeigentümers (oder der Person, die sie besitzt, beschränkt auf die in der Verordnung vorgesehenen Fälle).
Das Parkrecht verfällt, wenn die in der Anordnung vorgesehenen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, unabhängig von der Gültigkeit des digitalen Parkausweises. Zudem wird gemäß den Bestimmungen in der geltenden Straßenverkehrsordnung eine Geldbuße verhängt.