Zonen mit beschränktem Verkehr (VBZ)
Genehmigung für die Einfahrt in die V.B.Z.
Stadtpolizei - Genehmigung für die Einfahrt in die verkehrsberuhigte Zone (VBZ) und in die Fußgängerzone
Die Zufahrten in die verkehrsberuhigten Zonen und in die Fußgängerzonen werden mit Kontrollkameras überwacht. Die Genehmigung gilt für die festgelegten Uhrzeiten und unter Beachtung der geltenden Verordnungen.
Stadtpolizei - Die Durchgänge (Gates) mit den Kontrollkameras der VBZ in der Bozner Altstadt
An den Zufahrten zur verkehrsberuhigten Zone (VBZ) sind Videoüberwachungskameras installiert
Veröffentlichungsdatum: Montag, 11. April 2022
Stadtpolizei - Nutzung der Stellplätze für Lieferfahrzeuge
Bürgermeisterverordnungen, die das Parken in den für Lieferwagen reservierten Be- und Entladestellplätzen regeln.
Veröffentlichungsdatum: Montag, 11. April 2022