Beschreibung
Art des Dokuments
Mitteilung
Die Stadt Bozen ist in farbige Zonen eingeteilt. In diesen Zonen ist das Parken wie folgt geregelt:
WEISS EINGEZEICHNETE PARKPLÄTZE: Parkverbot für Nichtansässige
- Ansässige innerhalb der gleichen farbigen Zone
Parken ohne Beschränkungen auf die "weiß" eingezeichneten Parkplätze (nur mit dem Parkausweis/Bewohnervignette möglich)
- Ansässige von anderen farbigen Zonen und Nicht-Ansässige
beim Parken sind folgende Beschränkungen zu beachten:- in der Zone Zentrum
Parkverbot werktags von Montag bis Freitag von 8.00 bis 21.00 Uhr, am Samstag von 8.00 bis 13.00 Uhr - in den Zonen Grau und Orange
Parkverbot werktags von Montag bis Freitag von 8.00 bis 10.30 und von 14.30 bis 17.30 Uhr, am Samstag von 8.00 bis 10.30.
→ Derzeit können Inhaber von grauen und orangen Parkausweisen in beiden Zonen parken. - in den anderen Zonen
Parkverbot werktags von Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr, am Samstag von 8.00 bis 13.00 Uhr
- in der Zone Zentrum
BLAU EINGEZEICHNETE PARKPLÄTZE: kostenpflichtige Parkplätze (stündliche Gebühr). Kostenlos zu den anderen Zeiten. → Parken in der Stadt
GELB EINGEZEICHNETE PARKPLÄTZE: für Behinderte reservierte Parkplätze