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Medienangebot
Außenstellen in den Stadtvierteln
Ausleihe
Die Ausleihe von Medien ist frei und kostenlos.
In der Regel kann der Großteil der Bestände entliehen werden. Ausgenommen sind Nachschlagewerke, Periodika, Diplom- bzw. Doktorarbeiten, besonders wertvolle und seltene Werke sowie Veröffentlichungen aus der Zeit vor 1948 und solche die sich in einem sehr schlechten Erhaltungszustand befinden.
Wie viele Medien können entlehnt
werden?
Es können jeweils bis zu 5
Bücher (oder 8 Bänden) + 4 Multimedia ( 2 DVDs oder
VHS, 1 Musik-CD, 1 Hörbuch oder 1 CD-ROM ) +
2 Spiele (1 Konsolenspiel und 1
Gesellschaftsspiel) entlehnt werden.
Aus besonderen Studien- oder Forschungsgründen kann die
Direktion die Entleihung von mehreren Werken
genehmigen.
Leihfristen
Die Entlehndauer für Bücher und
Hörbücher ist 30 Tage,
für Medienkombinationen und
Konsolenspiele 15 Tage,
für DVDs, CD-ROMS und
Musik-CDs 7 Tage. Die
Ausleihefrist kann für jeweils weitere 30/15/7 Tage
verlängert werden, wenn keine Vorbestellungen vorliegen. Die
Verlängerung der Leihfrist muss wenigstens einen Tag vor
Fälligkeit - auch telefonisch oder übers
Internet - erfolgen.
Überschreitung der Leihfrist
Bei nicht fristgerechter Rückgabe wird dem Benutzer nach
10 Tagen eine Mahnung zugestellt. Nach dreimaliger Mahnung erfolgt
eine Verwarnung, die ein zeitweiliges Entlehnverbot von mindestens
90 Tagen mit sich zieht.
Verantwortung der Benutzer
Wer ein entliehenes Werk verliert oder (auch nur teilweise)
beschädigt, muss ein neues besorgen oder - falls dies nicht
möglich ist - eine gleichwertige Ausgabe auf Anweisung der
Bibliothekare kaufen. Falls auch dies nicht möglich ist, muss
der Benutzer einen Schadenersatz leisten durch Zahlung eines
Betrages, der nicht unter dem Handelswert des verlorenen oder
beschädigten Werkes liegt.
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