- Transparente Verwaltung
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- Zugang zu den Verwaltungsunterlagen (Art. 24 LG 17/1993)
- Bauaktenarchiv Einsichtnahme in die Bauakten
- Zugänglichkeit und Datenkatalog, Metadaten und Datenbanken
- Aus- und Weiterbildung des Gemeindepersonals
- Weitere Daten
- GDPR/DSGVO
Der Datenschutz in der Gemeinde Bozen
(Seite am 26/02/2020 aktualisiert)
Die Stadtgemeinde Bozen hat aufgrund des Inkrafttretens der EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 - nachfolgend kurz "DSGVO" genannt - einen Aktionsplan zur Anpassung an die dort enthaltenen Vorgaben erarbeitet, der nun schrittweise umgesetzt wird.
Die Anpassung betrifft verschiedene Ebenen: die technische und organisatorische Ebene, aber auch die Ebene der Verwaltungskultur und -praxis. Die Gemeindetätigkeit soll dadurch folgenden Grundsätzen entsprechen:
- Rechenschaftspflicht
- Datenschutz bereits in der Planungsphase
- Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- korrekte, transparente und sichere Datenverwaltung.
Ziel ist dabei, dass die Daten:
- auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden;
- für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden;
- dem Zweck angemessen und dienlich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sind;
- sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sind; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden;
- in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist;
- so verarbeitet werden, dass eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet wird, und dass sie durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor einer unbefugten oder unrechtmäßigen Verarbeitung und vor einem unbeabsichtigten Verlust oder Schaden oder einer unbeabsichtigten Vernichtung geschützt werden.
AKTIONSPLAN
Dekret Nr. 7/S/2018 vom 17.05.2019
Viele der im Aktionsplan zur Anpassung an die DSGVO enthaltenen Aktionen wurden bereits umgesetzt:
- Die Datenschutzbeauftragte wurde ernannt.
- Das Organigramm betreffend den Schutz der personenbezogenen Daten wurde erstellt.
- Die Privacy Managerin der Stadt Bozen wurde ernannt.
- Die Verfahrensleitlinien wurden erarbeitet.
- Der IC&T-Sicherheitsplan wurde ausgearbeitet.
- Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten wurde angelegt.
- Die Vollmächte und Ermächtigungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie die entsprechenden Anweisungen wurden aktualisiert.
- Die benutzten Formulare wurden insbesondere in Bezug auf die Informationen an die Betroffenen und auf die Vorlage für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person wurden überarbeitet.
- In verschiedenen Bereichen wurden die Richtlinien revidiert oder neu abgefasst.
- Es wurde ein Weiterbildungsplan für alle im Datenschutz involvierten Personen ausgearbeitet.
INFORMATIONEN
Die Betroffenen können die Informationen in Bezug auf jede einzelne Verarbeitung von sie betreffende Daten einsehen, indem sie auf der rechten Menüleiste auf den Namen der jeweiligen Abteilung klicken: Auf der Seite, die dadurch geöffnet wird, finden sie das entsprechende Datenblatt.
RECHTE DER BETROFFENEN PERSON
Zur Ausübung der eigenen Rechte kann die betroffene Person das einschlägige Formular herunterladen, es ausfüllen und gemäß Anleitungen an eine der dort angegebenen Adressen zuschicken: AUSÜBUNG der Rechte der betroffenen Person
WICHTIGSTE ALLGEMEINE MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ DER PERSONENBEZOGENEN DATEN
1. ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ DER PERSONENBEZOGENEN DATEN
Dekret Nr. 8/S/2018 vom 17.05.2019
VERANTWORTLICH für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadtgemeinde Bozen in der Person des amtierenden Bürgermeisters Dr. Renzo Caramaschi (titolare.trattamento@comune.bolzano.it)
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE p.t. ist derzeit RA Valentina Carollo (dpo@comune.bolzano.it)
PRIVACY MANAGERIN p.t. ist derzeit Dr.in Manuela Buonfrate (supporto.privacy@comune.bolzano.it)
DATENSCHUTZFACHKRÄFTE im Bereich IC&T sind: der interne Beauftragte für die Datenverarbeitung des IC&T-Bereichs sowie alle SystemverwalterInnen der Stadtgemeinde Bozen.
INTERNE BEAUFTRAGTE für die Datenverarbeitung sind alle Führungskräfte und Verantwortlichen der Dienststellen; sie sind für ihre jeweilige Organisationseinheit zuständig; der Verantwortliche für die Datenverarbeitung überträgt ihnen spezifische Aufgaben in Bezug auf den Schutz der personenbezogenen Daten.
ZUR DATENVERARBEITUNG ERMÄCHTIGTE PERSONEN sind die Angestellten und MitarbeiterInnen, die von den internen Beauftragten die einschlägige Ermächtigung erhalten, personenbezogene Daten zu verarbeiten; der Ermächtigung sind Anweisungen zur korrekten Durchführung der Verarbeitung beigelegt.
EXTERNE BEAUFTRAGTE - AUFTRAGSVERARBEITER sind all jene Drittpersonen, die aufgrund von Verträgen oder einschlägigen Aufgabenzuteilungen personenbezogene Daten im Namen der Stadtgemeinde Bozen verarbeiten.
GEMEINSAM VERANTWORTLICH sind all jene Drittpersonen, die gemeinsam mit der Gemeinde die Zwecke der und die Mittel zur Verarbeitung festgelegt haben. Die Verarbeitungstätigkeiten finden getrennt, aber auf der Basis einer Vereinbarung statt.
2. LEITLINIEN FÜR DIE ANPASSUNG AN DIE DSGVO
Dekret Nr. 16/S/2018 vom 10.07.2018
Die Leitlinien legen die Aufgaben eines jeden Beteiligten am Datenschutz in Bezug auf Folgendes fest: Führung des Verzeichnisses der Datenverarbeitungstätigkeiten, Datenschutzfolgenabschätzung, Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Data Breach), Risikoanalyse, Audit.
Daraus geht ein durchlaufendes Datenschutzsystem hervor, das sich durch die Analyse der Daten und der Datenflüsse, die Ausweisung der kritischen Punkte und die anschließende Ausarbeitung von entsprechenden, angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit besagter Maßnahmen kennzeichnet:
3. VIDEOÜBERWACHUNG
Die Stadtgemeinde Bozen hat ein vielseitiges Videoüberwachungssystem in Betrieb genommen, das sowohl einzelne Anlagen zur Überwachung einzelner Tätigkeiten als auch ein weiter greifendes Netzwerk im Einklang mit der Vereinbarung für die städtische Sicherheit ("Patto per l'attuazione della sicurezza urbana"), die mit dem Regierungskommissariat getroffen wurde, einschließt, das sowohl eigens zu diesem Zweck angebrachten Videokameras als auch die unterstützende Nutzung von Videokameras mit anderen Hauptzwecken vorsieht.
Die internen Beauftragten für die Datenverarbeitung, die in den gerätespezifischen Informationsblättern einer jeden Anlage angeführt sind, bewahren die Unterlagen auf, die die Wahrung der Rechte und Freiheiten der Betroffenen belegen und die Gründe angeben, die in den einzelnen Situationen zur Entscheidung geführt haben, Videoüberwachungssysteme einzusetzen.
Besagte Unterlagen können von jedweder Person auch auf einfache mündliche Anfrage eingesehen werden.
Link zur Seite mit den gerätespezifischen Informationsblättern der einzelnen Anlagen
Anlagen:
- Dekret des Bürgermeisters Nr. 16/S/2018 vom 10.07.2018Verfahrensleitlinien für die Anpassung an die DSGVO 2016/679 - Maßnahme Nr. 10, Buchst. f), g) und h) des Aktionsplans zur Anpassung an die DSGVO - Dekret des Bürgermeisters Nr. 7/S/2018 vom 17.05.2018 (File pdf, 141 Kilobyte)
- Dekret des Bürgermeisters Nr. 8/S/2018 vom 17.05.2018Organigramm in Bezug auf den Schutz der personenbezogenen Daten Maßnahme Nr. 1 des Aktionsplanes zur Anpassung an die DSGVO Dekret des Bürgermeisters vom 17.05.2018, Nr. 7/S/2018 (File pdf, 140 Kilobyte)
- Dekret des Bürgermeisters Nr. 7/S/2018 vom 17.05.2018Aktionsplan zur Anpassung an die DSGVO 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. (File pdf, 86 Kilobyte)
- Ausübung der Rechte der betroffenen Person (File pdf, 64 Kilobyte)
- Der Datenschutz in der Gemeinde Bozen
- Datenschutzinformation zur Videoüberwachung
- Informationen (Art. 13. und 14 der DSGVO Nr. 2016/679)